Versorgungsausgleich

Mit Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung sind Regelungen gemeint, die den Ausgleich von Anwartschaften, heute auch als Anrechte bezeichnet, wegen einer Versorgung im Alter oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit herbeiführen. Insbesondere die Basis für die Zahlung einer künftigen Altersrente ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Grundsatz des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung

Der Versorgungsausgleich infolge einer Scheidung folgt dem Grundsatz, dass die Ehepartner während der Ehe erwirtschaftete Versorgungsanwartschaften hälftig beanspruchen können. Im Falle der Scheidung steht daher den Ehegatten grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleich der Anrechte zu. Dies bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung eines Scheidungsantrags bei dem Antragsgegner. Nach Scheidung hat jeder Ehegatte eigene Leistungsansprüche gegen die beteiligten Versorgungsträger. Von großer Bedeutung ist das für einen Ehegatten, der sich während der Ehe um die Betreuung der Kinder gekümmert hat. Dieser Partner konnte häufig keine oder nur eine geminderte Versorgung schaffen. Komplexe Abgrenzungsfragen können sich beispielsweise im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Direktversicherungen ergeben. Auch (zeitweise) im Ausland tätige Ehegatten bedürfen wegen des Versorgungsausgleichs kompetenter Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Diese Beratung kann gerade bei älteren Betroffenen dazu führen, dass der beratende Fachanwalt für Familienrecht von einer Ehescheidung abraten wird, da sich dieses schlussendlich nur als eine Entlastung des Rentenversicherers darstellte, weil umfassende Witwen- und Witwerrenten verloren gehen.

Versorgungsausgleich bei Eintritt in die Rente

Häufig besteht aber auch beim Eintritt ins Rentenalter im Bereich des Versorgungsausgleichs weiterer Klärungsbedarf, beispielsweise, wenn ein Teil des Ausgleichs erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Änderungen in der Bewertung oder rechtliche Veränderungen

Die rechtliche Statuierung des Versorgungsausgleichs anlässlich der Scheidung ist mehr als 40 Jahre alt. Die Methoden waren jedoch teils verfassungsrechtlich angreifbar, sodass der Gesetzgeber mit der Schaffung des Versorgungsausgleichsgesetzes eine grundlegende Reform vollzog.

Für Mandanten ist es wichtig zu wissen, dass Änderungen in der Bewertung von Anwartschaften oder rechtliche Veränderungen unter Umständen eine spätere Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich notwendig machen. In vielen Fällen, in den Betriebsrenten beim Versorgungsausgleich einbezogen waren, kann sich ein Anspruch auf eine insgesamt neue Durchführung des Versorgungsausgleichs ergeben. Dieses zu beurteilen ist Aufgabe der Fachanwälte für Familienrecht unserer Kanzlei.

Private Altersvorsorge

Die zunehmende Bedeutung der eigenen Absicherung im Alter und der Vielfältigkeit von Versorgungsmodellen bedingt, dass Verfahren zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung sorgfältig und fachkundig begleitet werden sollten. Dies gilt auch nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersorgungsausgleichsG).

Versorgungsausgleich und Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen der Ehepartner über den Versorgungsausgleich sind möglich, müssen aber sehr gut überlegt werden. Insbesondere gilt es, Wechselwirkungen des Versorgungsausgleichs zum Zugewinnausgleich und zum Unterhaltsrecht zu erkennen und zu regeln. Außerdem müssen Vereinbarungen der richterlichen Überprüfung standhalten.

Konkrete Fragen lassen sich in einem Beratungsgespräch mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht unserer Kanzlei klären.

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