CLP-Anwälte/Anwältinnen

Die Vertretung in CLP-Verfahren wird bei uns durch die Rechtsanwältinnen Dr. Pia-Maria Maretzke, Dr. Luise Stelldinger und Britta Schönborn angeboten.

Die Aufgabe der Anwälte/Anwältinnen im CLP-Verfahren ist es, die jeweiligen Mandanten / Mandantinnen vollumfänglich rechtlich zu beraten und sie bei der Erarbeitung einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung durch eine konfliktlösungsorientierte Vorgehensweise zu unterstützen und zu vertreten.

Die CLP-Anwälte haben beim CLP-Verfahren die Verantwortung für den Ablauf des Verfahrens und dessen Struktur. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem CLP-Anwalt/der CLP-Anwältin der / des anderen Konfliktbeteiligten bei der Gestaltung und Einhaltung der Verfahrensstruktur und Gesprächsführung.

Die Besonderheit beim CLP-Verfahren besteht darin, dass die jeweiligen CLP-Anwälte parteilich für ihre eigenen Mandanten eintreten, dabei aber gleichzeitig den Blick auf das gesamte Konfliktgeschehen behalten. Die Rolle der CLP-Anwälte zum Erreichen einer einvernehmlichen Lösung setzt das Verstehen und Einbeziehen der Sichtweisen und Interessen auch der / des anderen Konfliktbeteiligten voraus.

Diese Vorgehensweise sowie die gemeinsamen Besprechungen werden mit den jeweils eigenen Mandanten ausführlich vorbesprochen und vorbereitet.

Um die für das Verfahren notwendige Vorgehensweise und den Fokus auf das Erzielen der Lösung im Rahmen des Verfahrens zu unterstützen, wird die Vertretung bei einem CLP-Verfahren auf dieses Verfahren ausdrücklich beschränkt. Die im CLP-Verfahren vertretenden Anwälte / Anwältinnen vertreten also die jeweiligen Mandanten nicht weiter, sollte das CLP-Verfahren scheitern und sich streitige Auseinandersetzungen anschließen.

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