Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg

In unserer Kanzlei sind zwei Fachanwälte für Erbrecht tätig, mehrere Rechtsanwälte haben einen erbrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Im Erbrecht beschäftigen wir uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen, insbesondere in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung, Erbrecht mit Auslandsbezug, Testamentsanfechtung, Erbscheinerteilung, Testamentserrichtung mit erbschaftssteuerrechtlichen Bezügen. Nähere Einzelheiten dazu finden sie nachfolgend:

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