Ehevertrag

Eheverträge bieten für verheiratete Paare eine wirksame Möglichkeit, um Vermögens- und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln.

Inhalt eines Ehevertrages

In einem Ehevertrag können Eheleute vielgestaltige Vereinbarungen treffen, die den Versorgungsausgleich, den nachehelichen Unterhalt, das Recht der Namensführung und das Güterrecht betreffen.

Vorteile eines Ehevertrages

Mit einem Ehevertrag setzen Sie an die Stelle unbestimmter gesetzlicher Regelungen Ihre eigenen Vorstellungen für Ihre Ehe, indem Sie dem unsteten Willen des Gesetzgebers Ihre eigenen Vorstellungen entgegensetzen.

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag bietet sich für künftige Eheleute an, um Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen von Gesetzesänderungen zu vermeiden. Doch auch während einer Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen oder geändert werden.

Die Ausarbeitung derartiger Eheverträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis sämtlicher bei uns tätigen Anwälte.

Gründe für einen Ehevertrag näher betrachtet

Ein Ehevertrag gilt Vielen als wenig romantisch. Auch das vordringlichste Anliegen unserer Kanzlei besteht nicht darin, die Reputation des Ehevertrages in dieser Hinsicht zu stärken. Vielmehr möchten wir Ihnen nahebringen, warum ein Ehevertrag Sicherheit für beide Parteien bedeutet, denn gerade in diesem Punkt ist das Gesetz kein gutes Ruhekissen.

Gesetzliches Leitbild

Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe sind weitgehend auf einen Fall zugeschnitten, den sich der Gesetzgeber als beispielgebend herausgegriffen hat. Dabei handelt es sich um zwei bislang ledige Menschen, die beide über keinen Immobilienbesitz verfügen und verfügen werden. Sie nennen in etwa das gleiche Vermögen ihr Eigen. Zudem planen beide, nach der Geburt eines Kindes bald wieder eine Vollzeitbeschäftigung als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer aufzunehmen, wie sie sie bereits zuvor ausgeübt haben.

Tatsächlich erweist sich dieses Leitmotiv jedoch nur für eine kleine Teilmenge aller Ehen als zutreffend.

Die bestehende Ehe im politischen Wandel

Hinzu kommt, dass das Eherecht sich in einem dynamischen Wandel befindet, der neuen politischen Vorstellungen des Gesetzgebers Rechnung trägt. Vorausgesetzt, die Situation junger Eheleute entsprach vor zehn Jahren dem gesetzlichen Leitbild, so bedeutet das nicht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Fall einer Trennung dieselben geblieben sind. Versorgungsansprüche z.B. können sich mit kurzen Fristen für einen „Bestandsschutz“ grundlegend geändert haben.

Ehevertrag im Interesse beider

Die Verhältnisse in einer Ehe, zumal wenn sie viele Jahre besteht, wandeln sich. Ziele der Partner verändern sich ebenso wie der Vermögensbestand, der sich nicht immer auf beiden Seiten gleichermaßen entwickelt. Diesen Gegebenheiten können Sie durch einen Ehevertrag Rechnung tragen. Sie gestalten in vielen Bereichen unabhängig, was Sie als Eheleute für richtig erachten.

Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung zu dem – vielleicht nur vordergründig wenig romantischen – Thema Eheverträge an.

Grenzen von Eheverträgen

Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit, nach der es den Parteien frei steht, von den gesetzlichen Regelungen durch eigene Vereinbarungen abzuweichen. Zu beachten sind jedoch die Grenzen dieses Grundsatzes. Diese wurden von der Rechtsprechung entwickelt und sollen eine evident einseitige Lastenverteilung verhindern.

Eine fundierte rechtsanwaltliche Beratung mit Blick auf die individuellen Verhältnisse der Mandanten berücksichtigt in diesem Zusammenhang den Betreuungsunterhalt, den Krankheits- und Altersunterhalt sowie den Versorgungsausgleich, den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und vieles mehr.

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