Rechtsanwalt Johannes Schneider

Geboren am 12.10.1919 im Erzgebirge, Abitur in Königsberg und Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg wurde er im Jahre 1956 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Bereits früh spezialisierte er sich als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland ausschließlich auf das Familienrecht. Seit 1970 in Sozietät mit Rechtsanwalt Stein und seit 1974 mit Rechtsanwalt Leßmann, Vertiefung des familienrechtlichen Schwerpunkts der Kanzlei. 1976 bis 1977 im Ehrenausschuss des Deutschen Anwalt Vereins, Tätigkeit im Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (17 Jahre). Im Jahre 1996 Verleihung des Emil-von-Sauer-Preises, der höchsten Auszeichnung der Hamburger Justiz. 1999 hat sich Rechtsanwalt Schneider aus dem Tagesgeschäft der Kanzlei zurück gezogen. Nach einem langen und erfüllten Leben verstarb Rechtsanwalt Johannes Schneider am 6. Dezember 2003.

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