Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellung

Unbekannte Erben, unklare Testamente, Testamentsauslegungen, Sicherung des Erbes gegen unbefugten Zugriff sind nur einige Probleme, die im Rahmen von Erbscheinsverfahren, Nachlassverfahren und Erbenfeststellungsverfahren von Bedeutung sind. Wir begleiten Erben und Anspruchsteller seit vielen Jahren erfolgreich durch die Unwägbarkeiten solcher Verfahren. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Kiel und Hamburg sind auch in Beschwerdeverfahren und anderen Erbprozessen Ihre erfahrenen Vertreter. Dieses gilt auch für Fälle im Bereich des internationalen Erbrechts.

Erbschein

Der Erbschein ist amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über die Erbfolge. Es wird auf Antrag eines Erben ausgestellt und legitimiert diesen beispielsweise gegenüber Grundbuchämtern, Versicherungen und Banken.

Oft machen die zuvor Genannten die Vorlage eines Erbscheins zur Voraussetzung, um auf Weisung des Erben tätig zu werden. Gleichwohl ist ein Erbe nicht verpflichtet, seine Berechtigung stets auf diese Weise darzulegen. Wurde beispielsweise ein öffentliches Testament eröffnet, das unbestritten gültig ist, liegt damit eine ausreichende Legitimation vor. Auch dürfen Banken nicht in allen Fällen die Vorlage eines Erbscheins verlangen.

Erben ohne Testament mit dem Erbschein

Wer einen Erbschein in den Händen hält, scheint Erbe zu sein. Wird allerdings beispielsweise ein Testament erfolgreich angefochten, kann die zunächst angenommene Erbenstellung entfallen. Hier muss zur Sicherung des Nachlasses an die Einziehung falscher Erbscheine und die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft gedacht werden. Zuweilen sind polizeiliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

In vielen Fällen kann eine rasche sachkundige Beratung durch unsere Fachanwälte für Erbrecht bei der Sicherung des Nachlasses und der Herstellung der Verfügungsberechtigung über das Erbe weiterhelfen.

Erbscheinsverfahren

Das Erbscheinsverfahren wird mittels eines Antrags angestoßen. Antragsberechtigt sind neben dem Allein- und den Miterben z.B. auch Testamentsvollstrecker.

Erbenermittlung

Ist ein Erbe unbekannt, kann das Nachlassgericht einen sog. Nachlasspfleger einsetzen. Dieser bemüht sich dann um die Erbenermittlung. Außerdem sichert und verwaltet der Nachlasspfleger ggf. den Nachlass.

Gewerbliche Erbenermittlung

Häufiger sehen sich Mandanten einem gewerblichen Erbenermittler gegenüber. Wir sagen Ihnen, was dann zu tun ist.
Fachkundigen Rat erhalten Sie in einer individuellen Beratung von den Fachanwälten für Erbrecht der Kanzlei Schneider Stein & Partner.

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