Vermögensauseinandersetzung

Trennungen und Scheidungen haben für die Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Es stellen sich teilweise komplexe Fragen, z.B. nach Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Vermögensauseinandersetzungen und die Auslegung ehevertraglicher Regelungen.

Als Fachanwälte für Familienrecht unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern sowie Ihres sonstigen Vermögens. Dabei werden auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

Mehrere unserer Rechtsanwälte haben durch Veröffentlichungen in diesem Teilbereich des Familienrechts hohe Anerkennung in Fachkreisen erfahren.

Das eheliche Güterrecht

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen unter Ehegatten. Allerdings sind nicht alle vermögensrechtlichen Verbindungen unter Ehegatten güterrechtlicher Natur.

Wirkungen aufgrund des Güterstands (z.B. der Zugewinngemeinschaft) und eherechtliche Wirkungen, die ohne Rücksicht auf das Güterstandsrechts eintreten (z.B. die Unterhaltspflicht), sind zu unterscheiden.

Beispielsweise bei einer selbstständigen Tätigkeit eines Partners können weitere vermögensrechtliche Verflechtungen unter Ehepartnern existieren, ohne dass diese aus der ehelichen Rechtsbeziehung stammen. Zu nennen sind hier etwa Rechtsgeschäfte wie Arbeits- und Gesellschaftsverträge.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht klären für Sie die komplizierten Rechtsbeziehungen und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich folgt aus dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der vom Gesetz als Regelfall vorgesehen ist. Der Zugewinnausgleich nach einer Scheidung findet somit immer dann statt, wenn die Ehegatten keinen anderen Güterstand vereinbart haben.

Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs gilt im Grundsatz, dass jeder der Ehegatten gleichermaßen an dem durch gemeinsames Wirken erwirtschafteten Erfolg teilhaben soll. Die Klärung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich und die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich – obwohl es einfach klingt, handelt es sich um zumeist sehr schwierige Fragen, die durch versierte Fachanwälte für Familienrecht geklärt werden sollten.

Gütertrennung

Die Gütertrennung bildet neben der Gütergemeinschaft eine gesetzliche Alternative zur Zugewinngemeinschaft. Den Grundgedanken der Gütertrennung kennzeichnet, dass die Ehe unabhängig von dem Vermögen der Ehegatten sein soll. Die Vermögenssphären, also die jeweils in die Ehe mitgebrachten Vermögen, bleiben getrennt. Genauso verhält es sich mit dem während der Ehe erworbenen Vermögen und beispielweise der Haftung für Schulden. Ein Zugewinnausgleich findet bei der Gütertrennung dementsprechend bei einer Auflösung der Ehe nicht statt.

Unsere Kanzlei berät Mandanten und Kollegen bei der Wahl des Güterstandes u.a. vor dem Hintergrund von Immobilien-, Kapital- oder Betriebsvermögen.

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