Familienrecht mit Auslandsbezug
Familienrechtlichen Mandate mit Auslandsbezug gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, im Ausland gelebt haben oder leben, Vermögen im Ausland belegen ist, Kinder ins Ausland entführt werden oder im Ausland leben.Wir prüfen und klären mit Ihnen in derartigen Fällen, ob Verfahren im In- oder Ausland zu führen sind, welches Recht anwendbar ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Häufig arbeiten wir in internationalen Fällen mit Kollegen im Ausland zusammen.
Wir verfügen über vielfältige und langjährige Erfahrungen mit internationalen Fällen und können Mandate auch in den Sprachen Englisch und Niederländisch bearbeiten.





