In der Regel keine steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung.
Der 3. Senat des FG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 25.07.2018 mit der Frage beschäftigt, ob Aufwendungen für Rechtsanwaltskosten wegen einer Erbstreitigkeit bei der Einkommenssteuerbemessung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Kläger waren zwei zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, denen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund € 31.000 entstanden…