Am 12. Januar 2026 äußerte Dr. Marko Oldenburger als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutscher Bundestag Kritik an der von der Bundesregierung geplanten „kleinen“ Reform des Abstammungsrechts. In seinen Stellungnahmen für den Deutscher Anwaltverein machte er deutlich:
👉 Das geplante neue Abstammungsrecht bleibt hinter den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und den tatsächlichen Familienrealitäten zurück.

Hintergrund: Warum das Abstammungsrecht reformiert werden muss

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2024 entschieden, dass das bisherige Anfechtungsrecht leiblicher Väter in Teilen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist seither verpflichtet, das Abstammungsrecht neu auszurichten – insbesondere mit Blick auf:

  • das Elternrecht aus Art. 6 GG,
  • die Grundrechte leiblicher Väter und
  • das Kindeswohl als verfassungsrechtlichen Maßstab.

Der vorliegende Regierungsentwurf greift diese Vorgaben zwar auf, bleibt jedoch aus fachlicher Sicht an einigen Stellen defizitär.

Zentrale Kritikpunkte von Dr. Oldenburger

  1. Kindeswohl muss Vorrang vor formalen Elternmodellen haben

Nach Auffassung von Dr. Oldenburger sollte das Recht nicht kategorisch an überholten Zwei-Eltern-Modellen festhalten. Eine Folge ist, dem Kind zwingend eine Verantwortung tragende Elternstelle wegnehmen zu müssen und durch eine andere Person zu ersetzen, die genetisch mit dem Kind verbunden ist und auch Verantwortung trägt. Durch diesen Streit um einzelne Positionen wird das Kindeswohl nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Das Grundgesetz schließt Mehr-Eltern-Konstellationen ausdrücklich nicht aus. Sie können bei mehr als zwei zur Verantwortung bereiten und fähigen Personen sogar die deutlich bessere Lösung darstellen.

➡️ Wenn stabile soziale Beziehungen bestehen und alle Beteiligten kooperationsfähig sind, kann eine rechtliche Drei-Eltern-Konstellation im Interesse des Kindes geboten sein.

  1. Rechtliche Anerkennung moderner Familienrealitäten

Familien entstehen heute auf vielfältige Weise – bspw. durch Patchwork oder Reproduktionsmedizin. Geschlechtliche Identitäten spielen für Elternschaft keine maßgebliche Rolle. Eltern können Personen aller geschlechtlichen Identitäten sein. Gleichwohl sollen „Mutter“ und „Vater“ unverändert exklusiv bestehen bleiben. Die Bundesregierung stellt für die Elternschaft weiterhin auf die Zeugung durch „Frau“ und „Mann“ bzw. ihre potenzielle Zeugungsfähigkeit ab. Gleichgeschlechtlichen Paaren wird jedes Recht auf eine Elternschaft (mit Ausnahme von Adoption) vorenthalten. Vaterschaft kann ohne jede Bedingung durch öffentliche Urkunden eingerichtet werden. Es kommt nicht auf eine genetische Verbindung an. Eine Frau kann indes (neben der Mutter) nicht zur Elternstelle werden. Selbst dann nicht, wenn das Kind genetisch von ihr abstammt. Das geltende Abstammungsrecht bildet diese Lebensrealitäten unzureichend ab, der Gesetzesentwurf verbessert diese Lage nicht.

Dr. Oldenburger plädiert daher für:

  • mehr Flexibilität im Abstammungsrecht,
  • eine stärkere Orientierung an tatsächlich gelebter Verantwortung
  • und den Mut, soziale und genetisch-biologische Elternschaft gleich zu behandeln.
  1. Private Samenspender dürfen Familien nicht destabilisieren

Samenspende ist in Deutschland erlaubt, Eizellspende verboten. Ein Mann kann privat Samen spenden, Mutter und (rechtlicher) Vater dürfen ihren Elternstatus daraufhin nicht anfechten. Ein wesentlicher Kritikpunkt von Dr. Oldenburger betrifft daher die nicht vorgesehene gesetzliche Regelung von privaten Samenspenden: Wer bewusst und verbindlich auf elterliche Verantwortung verzichtet und durch seine Keimzellen anderen bei der Erfüllung des Kinderwunsches unterstützt, sollte selbst nicht zur (genetisch feststellbaren) Elternstelle werden können.

➡️ Ohne einen klaren gesetzlichen Ausschluss der Feststellbarkeit drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten – zulasten bestehender Familien und insbesondere der betroffenen Kinder.

  1. Unnötige Gerichtsverfahren vermeiden

Der Gesetzentwurf zwingt Putativväter (Personen, von denen das Kind genetisch abstammt) dazu, bestehende Familienkonstellationen auch dann mittels gerichtlichem Anfechtungsantrag anzugreifen, wenn sie schützenswert sind und der eigene Antrag erfolglos sein wird – allein zur Fristwahrung.

Dr. Oldenburger kritisiert: Das führt zu

  • unnötigen emotionalen Belastungen für Kinder
  • vermeidbare Kosten für Familien
  • einer Schwächung der Rechts- und Statussicherheit, wer Elternstelle ist oder sein könnte.

Fazit: Modernes Abstammungsrecht braucht klare Leitlinien

Aus Sicht von Dr. Oldenburger ist klar: Ein zeitgemäßes Abstammungsrecht muss

  • das Kindeswohl konsequenter in den Mittelpunkt stellen
  • Verantwortungsbereitschaft stärker gewichten
  • gesellschaftliche Realitäten statt formaler Kategorien abbilden.

Der aktuelle Gesetzentwurf sollte in diesem Sinne nachgebessert werden.

Dr. Oldenburger berät und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherfüllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (oldenburger@schneiderstein.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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