Leihmutterschaft im Ausland – neue rechtliche Hürden für deutsche Wunscheltern

Leihmutterschaft in Griechenland oder Argentinien? Fachanwalt Dr. Marko Oldenburger erklärt, warum sich die rechtliche Lage 2025 deutlich verschärft hat und worauf deutsche Wunscheltern unbedingt achten müssen.

Frage:

Ist Leihmutterschaft in Griechenland oder Argentinien für deutsche Wunscheltern rechtlich unbedenklich möglich?

Antwort:

Nein – derzeit bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und neue gesetzliche Einschränkungen.

Griechenland: Dauerhafter Aufenthalt jetzt Pflicht

In Griechenland ist Leihmutterschaft seit über 20 Jahren erlaubt, aber nur in altruistischer, also nichtkommerzieller Form und nach gerichtlicher Genehmigung.
Seit Mai 2025 hat der griechische Gesetzgeber die Regeln verschärft:

  • Sowohl die Wunscheltern als auch die Leihmutter müssen dauerhaft in Griechenland wohnen.
  • Ein bloß vorübergehender Aufenthalt genügt nicht mehr.
  • Bei Täuschungen über den Wohnsitz drohen Strafen und Verlust der rechtlichen Elternschaft.

Zudem darf der Embryotransfer erst erfolgen, wenn die gerichtliche Entscheidung unanfechtbar ist – das verlängert den Prozess erheblich.

Für deutsche Wunscheltern bedeutet das: Eine Leihmutterschaft in Griechenland ist kaum noch praktikabel und rechtlich riskanter geworden.

Argentinien: Keine gesetzliche Grundlage, hohes Risiko

In Argentinien existiert bislang kein Gesetz zur Leihmutterschaft. Einzelne Gerichte haben sie in der Vergangenheit erlaubt, doch im Oktober 2024 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Leihmutter rechtliche Mutter bleibt.
Eine abweichende Elternschaft der Wunscheltern ist damit nicht mehr möglich, solange keine neue gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Agenturen, die behaupten, es sei kein Gang zur deutschen Botschaft nötig oder „alles sei unproblematisch“, handeln unseriös. Ohne Vaterschafts- und Sorgeerklärungen kann das Kind in Deutschland rechtlich elternlos sein.

Zudem prüfen deutsche Behörden, ob Leihmütter unter Druck gesetzt oder ausgenutzt wurden – in solchen Fällen wird eine Anerkennung der Elternschaft nicht gewährt.

Fazit: Rechtzeitig juristisch beraten lassen

Leihmutterschaft im Ausland bleibt für deutsche Wunscheltern hochkomplex.
In Griechenland wie in Argentinien haben sich die rechtlichen Voraussetzungen 2024/2025 deutlich verschärft.
Nur eine qualifizierte rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss schützt vor gravierenden Fehlern – und vor der Gefahr, dass das Wunschkind rechtlich nicht den Eltern gehört.

 

Dr. Marko Oldenburger

Fachanwalt für Familienrecht und für Medizinrecht

Dr. Oldenburger berät und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherfüllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (oldenburger@schneiderstein.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Übrigens: Wir bieten länderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abhängig von Ihren Leistungswünschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.