Hintergrund
Bis 2014 mussten sowohl die Wunscheltern als auch die Leihmutter ihren Wohnsitz in Griechenland haben. Diese strenge Regelung wurde jedoch gelockert: Es genügte nun ein vorübergehender Wohnsitz oder Aufenthalt in Griechenland. Dadurch konnten auch Paare, die nicht dauerhaft in Griechenland lebten, eine Leihmutterschaft durchführen, und dafür eine nicht griechische Leihmutter mit nur vorübergehendem Aufenthalt engagieren. Folge war eine gesteigerte Nachfrage, Kliniken warben deshalb zunehmend ausländische Frauen als Leihmütter an. Eine Bezahlung blieb jedoch streng verboten – Leihmutterschaft ist in Griechenland ausschließlich altruistisch, d.h. nicht kommerziell, zulässig. Verstöße sind für alle Beteiligten – auch für Vermittler – strafbar.
Verschärfung seit Mai 2025
Nach einem Skandal bei der Durchführung von Leihmutterschaften auf Kreta im Jahr 2023 hat der griechische Gesetzgeber nun reagiert. Seit Mai 2025 gilt:
- Ein bloß vorübergehender Aufenthalt genügt nicht mehr.
- Sowohl Wunscheltern als auch Leihmütter müssen einen dauerhaften Wohnsitz oder Aufenthalt in Griechenland nachweisen.
- Täuschungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die rechtspolitische Absicht dahinter ist klar: Leihmutterschaftstourismus soll eingedämmt werden. Allerdings lässt das Gesetz offen, ab wann ein Aufenthalt als „dauerhaft“ gilt.
Folgen für deutsche Wunscheltern
Für deutsche Wunscheltern bedeutet die Neuregelung eine erhebliche Hürde. Nur wer tatsächlich dauerhaft in Griechenland lebt, kann künftig eine gerichtliche Teilnahmeentscheidung erhalten. Falsche Angaben gefährden nicht nur die Anerkennung in Griechenland, sondern können auch das anschließende deutsche Stiefkindadoptionsverfahren scheitern lassen.
Hinzu kommt eine prozessuale Änderung: Der Embryotransfer darf erst erfolgen, wenn die gerichtliche Entscheidung unanfechtbar geworden ist. Das führt in der Praxis zu zeitlichen Verzögerungen.
Unerwartete Vorteile?
Trotz der Verschärfungen gibt es auch potenzielle Vorteile für deutsche verschiedengeschlechtliche Paare und Single-Frauen:
- Das deutsche internationale Privatrecht knüpft häufig an den gewöhnlichen Aufenthalt an.
- Haben die Wunscheltern diesen in Griechenland, könnte ihre Elternschaft nach griechischem Recht unmittelbar auch in Deutschland anerkannt werden.
- Eine zusätzliche Stiefkindadoption wäre dann nicht mehr erforderlich.
Fazit – Was bedeutet das für deutsche Wunscheltern?
Die Rechtsänderung in Griechenland macht den Zugang zu Leihmutterschaftsverfahren deutlich schwieriger. Für viele Paare bedeutet dies zusätzliche Hürden und Verzögerungen. Gleichzeitig kann die Neuregelung aber auch dazu führen, dass die rechtliche Elternschaft in bestimmten Konstellationen schneller und unkomplizierter in Deutschland anerkannt wird.
Dr. Marko Oldenburger
Fachanwalt für Familien- und Medizinrecht