{"id":3910,"date":"2024-02-26T19:29:55","date_gmt":"2024-02-26T18:29:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/?page_id=3910"},"modified":"2025-09-25T18:30:00","modified_gmt":"2025-09-25T16:30:00","slug":"kinderwens-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/kinderwunsch\/","title":{"rendered":"Kinderwens"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_auto\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\">\n\t<div class=\"wpb_raw_code wpb_raw_html wpb_content_element us_custom_909b2fd0\" id=\"leihmutterschaft\">\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\n\t\t\t<!-- START Testamentsanfechtung REVOLUTION SLIDER 6.7.41 --><p class=\"rs-p-wp-fix\"><\/p>\n\t\t\t<rs-module-wrap id=\"rev_slider_11_1_wrapper\" data-source=\"gallery\" style=\"visibility:hidden;background:transparent;padding:0;margin:0px auto;margin-top:0;margin-bottom:0;\">\n\t\t\t\t<rs-module id=\"rev_slider_11_1\" style=\"\" data-version=\"6.7.41\">\n\t\t\t\t\t<rs-slides style=\"overflow: hidden; position: absolute;\">\n\t\t\t\t\t\t<rs-slide style=\"position: absolute;\" data-key=\"rs-13\" data-title=\"Slide\" data-anim=\"adpr:false;\" data-in=\"o:0;\" data-out=\"a:false;\">\n\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/wp-content\/plugins\/revslider\/sr6\/assets\/assets\/dummy.png\" alt=\"Testament anfechten\" title=\"Testament anfechten\" width=\"1240\" height=\"827\" class=\"rev-slidebg tp-rs-img rs-lazyload\" data-lazyload=\"\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/wp-content\/uploads\/Testament_Anfechten_9250-1-min.jpg\" data-bg=\"p:0% 20%;\" data-parallax=\"off\" data-no-retina>\n<!--\n\t\t\t\t\t\t\t--><rs-layer\n\t\t\t\t\t\t\t\tid=\"slider-11-slide-13-layer-1\" \n\t\t\t\t\t\t\t\tclass=\"tp-shape tp-shapewrapper\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-type=\"shape\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-rsp_ch=\"on\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-xy=\"x:c;y:b;\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-text=\"fw:100;a:inherit;\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-dim=\"w:100%;h:10px;\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tdata-frame_999=\"o:0;st:w;sR:8700;\"\n\t\t\t\t\t\t\t\tstyle=\"z-index:5;background-color:#b19100;\"\n\t\t\t\t\t\t\t> \n\t\t\t\t\t\t\t<\/rs-layer><!--\n-->\t\t\t\t\t<\/rs-slide>\n\t\t\t\t\t<\/rs-slides>\n\t\t\t\t<\/rs-module>\n\t\t\t\t<script>\n\t\t\t\t\tsetREVStartSize({c: 'rev_slider_11_1',rl:[1240,1024,778,480],el:[600],gw:[1240],gh:[600],type:'hero',justify:'',layout:'fullwidth',mh:\"0\"});if (window.RS_MODULES!==undefined && window.RS_MODULES.modules!==undefined && window.RS_MODULES.modules[\"revslider111\"]!==undefined) {window.RS_MODULES.modules[\"revslider111\"].once = false;window.revapi11 = undefined;if (window.RS_MODULES.checkMinimal!==undefined) window.RS_MODULES.checkMinimal()}\n\t\t\t\t<\/script>\n\t\t\t<\/rs-module-wrap>\n\t\t\t<!-- END REVOLUTION SLIDER -->\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/section><section class=\"l-section wpb_row height_small\" id=\"leihmutterschaft\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"wasistleihmutterschaft\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1><span style=\"color: #5ea7ff;\">A. Leihmutterschaft<\/span><\/h1>\n<p>Ziehen Sie eine Leihmutterschaft in Erw\u00e4gung, weil die eigene Schwangerschaft unm\u00f6glich, sehr riskant oder nicht gewollt ist? Die Durchf\u00fchrung einer Leihmutterschaft im Ausland wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Von der Gestaltung der Vertr\u00e4ge bis zu einer R\u00fcckkehr nach Deutschland und gegebenenfalls einer Adoption sind einige H\u00fcrden zu nehmen. <a href=\"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a> ber\u00e4t und vertritt Sie in allen Fragen des Kinderwunschrechts, insbesondere zur Leihmutterschaft.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\" id=\"leihmutteroderwunschmutter\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol>\n<li><strong> Was ist Leihmutterschaft?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Aus rechtlicher Sicht ist die Leihmutter eine Frau, die Paare oder Einzelpersonen dabei unterst\u00fctzt, deren Kinderwunsch zu erf\u00fcllen. Daf\u00fcr bekommt die Leih- oder Ersatzmutter entweder eine <strong>Aufwandsentsch\u00e4digung<\/strong>, wenn sie ihre Dienste aus <strong>altruistischen<\/strong> Gr\u00fcnden anbietet, oder ein Entgelt f\u00fcr den Fall einer kommerziellen Form von Leihmutterschaft. In allen F\u00e4llen darf die Leihmutter kein Kind austragen, welches genetisch von ihr stammt. Das hei\u00dft, es m\u00fcssen fremde Eizellen verwendet werden. Diese k\u00f6nnen von der sogenannten Wunschmutter stammen oder gespendet worden sein. Diese Eizellen werden im Labor extrakorporal k\u00fcnstlich befruchtet und dann zun\u00e4chst tiefgefroren (kryokonserviert). F\u00fcr die Befruchtung, entweder in vitro Fertilisation (IVF) oder intracystoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), werden Spermien des Wunschvaters oder gespendeter Samen verwendet.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Ist Leihmutterschaft trotz Verbots in Deutschland legal?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der deutsche Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, Leihmutterschaft zu verbieten. Nicht verboten hat er allerdings, dass im Ausland angebotene Behandlungen von deutschen Wunscheltern in Anspruch genommene werden. Interessant ist dann der Umgang des deutschen Rechts mit den Folgen der ausl\u00e4ndischen reproduktionsmedizinischen Verfahren, bei Leihmutterschaft also der Geburt eines Kindes. Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2014 steht fest, dass das Umgehen des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft als solches nicht gegen den <em>ordre public<\/em> (also die \u00f6ffentliche Ordnung) verst\u00f6\u00dft. Die <strong>Wunscheltern sind die Initiatoren der medizinisch assistierten Zeugung, das Kind verdankt ihnen seine Existenz<\/strong> &#8211; es w\u00e4re ohne die Leihmutterschaftsvereinbarung nicht gezeugt und geboren worden.<\/p>\n<p>Im Unterschied zu Adoptiveltern nehmen die Wunscheltern im Fall der Leihmutterschaft f\u00fcr die sp\u00e4tere Identit\u00e4tsfindung des Kindes als f\u00fcr dessen Entstehung (mit-) verantwortliche Personen daher zweifellos eine zentrale Rolle ein. Damit wird die T\u00fcr zur Anerkennung einer ausl\u00e4ndischen gerichtlichen Abstammungsentscheidung, also der Feststellung, dass die Wunscheltern auch die rechtlichen Kindeseltern sind, weit ge\u00f6ffnet. Wenn insofern wesentliche <strong>verfahrensrechtliche Garantien <\/strong>beachtet wurden und die <strong>W\u00fcrde der Leihmutter<\/strong> nicht verletzt ist, findet die ausl\u00e4ndische Entscheidung ohne besondere inhaltliche \u00dcberpr\u00fcfung in Deutschland Eingang ins Recht. Sie bindet sodann alle Beh\u00f6rden, v.a. Standes\u00e4mter, die den Elternstatus akzeptieren und umsetzen m\u00fcssen. Bei einer Leihmutterschaft f\u00fchrt das dazu, dass die Wunschmutter auf diesem Weg rechtliche Mutter trotz der in Deutschland geltenden (anderen) Rechtslage zur Mutterschaft wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Leihmutterschaft f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch f\u00fcr <strong>gleichgeschlechtliche Paare<\/strong> und <strong>Einzelpersonen<\/strong> ist eine Leihmutterschaft vielerorts im Ausland m\u00f6glich, z.B. in Mexiko, Florida oder Kalifornien. Die Anerkennung ihrer im Ausland begr\u00fcndeten Elternschaft in Deutschland kann dann ebenfalls unter besonderer Beachtung des Kindeswohls aufgrund einer ausl\u00e4ndischen gerichtlichen Entscheidung erfolgen.<\/p>\n<p>Dass die Elternstellung von der Auslandsentscheidung gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern statt einem Ehepaar zugewiesen wird, kann f\u00fcr sich genommen keine Verletzung des ordre public zur Folge haben, sagt der BGH: Nach der zur Sukzessivadoption ergangenen Rechtsprechung des BVerfG sei vielmehr davon auszugehen, dass die Verh\u00e4ltnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso f\u00f6rdern k\u00f6nnen wie die einer Ehe. <strong>Demnach bestehe f\u00fcr eine Differenzierung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Wunscheltern keine hinreichende Grundlage<\/strong>.<\/p>\n<p>Dass verschiedengeschlechtliche Wunscheltern in vollem Umfang genetische Eltern des Kindes sein k\u00f6nnen, k\u00f6nne zwar eine engere Verbindung zu dem Kind begr\u00fcnden, schlie\u00dfe indessen eine <strong>sozial gleichwertige Elternschaft<\/strong> von Lebenspartnern nicht aus, wenn die Elternschaft auf Dauer angelegt und rechtlich etabliert ist. Der Gesetzgeber habe insoweit bereits darauf abgestellt, dass von Paaren, die im Einvernehmen miteinander in die k\u00fcnstliche \u00dcbertragung des Samens eines Fremden einwilligen, erwartet werden m\u00fcsse, dass sie zu der <strong>gemeinsam \u00fcbernommenen Verantwortung<\/strong> f\u00fcr das hierdurch gezeugte Kind auch nach der Geburt und unter ver\u00e4nderten Lebensverh\u00e4ltnissen stehen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"rechtliche_mutter\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Diese Auffassung des Bundesgerichtshofs \u00fcberzeugt und stellt zu Recht heraus, dass Elternschaft nicht mehr nur exklusiv durch genetisch-biologische Beitr\u00e4ge etabliert werden kann, sondern ma\u00dfgeblich auf Verantwortung baut und dem Kindeswohl dienen muss. Gleichgeschlechtlichen Paaren stehen daher dieselben M\u00f6glichkeiten offen wie verschiedengeschlechtlichen Paaren.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"verbot_deutschland\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"2\">\n<li><strong> Leihmutter oder genetische Mutter &#8211; wer gilt rechtlich als Kindesmutter?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mutterschaft (sogenannte 1. Elternstelle) besteht in Deutschland exklusiv gem\u00e4\u00df \u00a7 1591 BGB (das Gesetz wurde im Jahr 1998 durch das <strong>Kinderrechtsreformgesetz<\/strong> angepasst). Dort hei\u00dft es: <strong>Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat<\/strong>. Mutterschaft ist damit unabh\u00e4ngig von einer ehelichen oder nichtehelichen Geburt, von den durch Reproduktionsmedizin vorhandenen M\u00f6glichkeiten (z.B. ausl\u00e4ndische Eizell- und Embryospende, in deren Folge genetische und biologische Mutterschaft nicht identisch sind) sowie von den Umst\u00e4nden der Zeugung (die im Gesetz als <strong>Beiwohnung<\/strong> bezeichnet wird). Sie ist grds. nicht anfechtbar. Das Gesetz entscheidet sich somit gegen eine genetische Mutter als Kindsmutter und f\u00fcr die Frau, die ein Kind auf die Welt bringt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"3\">\n<li><strong> Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten. Insbesondere untersagt das Embryonenschutzgesetz \u00c4rzt:innen, bei einer Leihmutterschaft mitzuwirken. Es ist ihnen auch verboten, eine befruchtete Eizelle einer anderen Frau zu \u00fcbertragen oder sonst eine Schwangerschaft mit dem Ziel herbeizuf\u00fchren, das Kind an Dritte zu \u00fcbergeben. Unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist jedoch eine Embryonenspende.<\/p>\n<p>In einigen ausl\u00e4ndischen Staaten ist Leihmutterschaft dagegen legal. Insbesondere in den USA, Mexiko, Georgien, der Ukraine oder auch Griechenland hat sich aufgrund der dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Infrastruktur mit Kliniken, Agenturen und Leihm\u00fcttern entwickelt, die auch von deutschen Paaren und Einzelpersonen mit Kinderwunsch h\u00e4ufig genutzt wird.<\/p>\n<p>Bereits vor der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998, die zur Einf\u00fchrung des derzeit noch geltenden \u00a7 1591 BGB gef\u00fchrt hat, wurde im Jahr 1990 das <strong>Embryonenschutzgesetz<\/strong> (ESchG) i. V. m. dem <strong>Transplantationsgesetz<\/strong> (TPG) eingef\u00fchrt. Das ESchG ist ein Strafgesetz und verbietet \u00c4rzt:innen u. a., einer Frau eine Eizelle zu entnehmen, um sie zu befruchten und einer anderen Frau einzusetzen. Au\u00dferdem verbietet das Embryonenschutzgesetz die missbr\u00e4uchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken. Das ESchG verbietet \u00c4rzt:innen letztlich auch, eine Eizelle k\u00fcnstlich zu befruchten, um sie einer Frau einzusetzen, die die befruchtete Eizelle f\u00fcr eine andere Frau auszutragen bereit ist (sogenannte Ersatz- oder <strong>Leihmutterschaft<\/strong>).<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"ausl_rechtsordnungen\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Das ist (\u00fcberwiegend altruistisch) in vielen, auch europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, erlaubt. In Deutschland ist in Folge des ESchG nicht durch jede \u00e4rztliche Behandlung in dieser Hinsicht, sondern auch die Vermittlung einer Leihmutter verboten. Nicht strafbar machen sich jedoch die Leihmutter selbst und die Wunscheltern, wenn sie ohne \u00e4rztliche Unterst\u00fctzung vorgehen. Dies regelt das Gesetz \u00fcber das Verbot der Vermittlung von Ersatzm\u00fcttern.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"4\">\n<li><strong> M\u00f6glichkeiten der Leihmutterschaft im Ausland<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Andere L\u00e4nder und Rechtsordnungen stehen dem Thema Leihmutter aufgeschlossener gegen\u00fcber und erlauben eine Leihmutterschaft. Besonders in den<\/p>\n<ul>\n<li>USA,<\/li>\n<li>Kanada,<\/li>\n<li>Ukraine,<\/li>\n<li>Georgien,<\/li>\n<li>Griechenland und<\/li>\n<li>Mexiko<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aber auch in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern d\u00fcrfen Leihm\u00fctter legal t\u00e4tig werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch in allen L\u00e4ndern unterschiedlich. In vielen dieser L\u00e4nder ist die <strong>Nutzung einer Leihmutter auch f\u00fcr deutsche Paare und Einzelpersonen<\/strong> m\u00f6glich. Das gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr Paare mit unterschiedlichen Nationalit\u00e4ten, die ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland haben.<\/p>\n<p>Paare und Personen mit unerf\u00fclltem Kinderwunsch m\u00fcssen bei dem Vorhaben der Leihmutterschaft im Ausland nat\u00fcrlich die jeweiligen Gesetze beachten und pr\u00fcfen, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen sie dort k\u00fcnstliche Befruchtungen durchf\u00fchren lassen und Dienste einer Leihmutter in Anspruch nehmen k\u00f6nnen und d\u00fcrfen. Die L\u00e4nderauswahl ist daher nicht einfach und sollte klug den individuellen Vorgaben und Anspr\u00fcchen entsprechen. Wir beraten Sie dazu gerne.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"griechenland\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ein weiterer Aspekt kann die Auswahlentscheidung f\u00fcr ein Land wesentlich beeinflussen, und zwar die Art und Weise, <strong>wie die Elternschaft nach dem ausl\u00e4ndischen Recht in das deutsche Recht implementiert werden kann<\/strong>. Die Wege sind von Land zu Land verschieden. Eine eingehende und fr\u00fchzeitige Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist daher unbedingt geboten.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>a. Leihmutterschaft Griechenland \u2013 die Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Immer mehr deutsche Paare erf\u00fcllen sich ihren Kinderwunsch durch eine Leihmutterschaft im Ausland. Griechenland hat sich dabei als ein beliebtes europ\u00e4isches Zielland etabliert. Gerade nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine stellt Griechenland f\u00fcr deutsche Wunscheltern eine nahe und gute Alternative dar. F\u00fcr gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare kommt es indes nicht in Betracht.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Medizinische M\u00f6glichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutterschaft ist in Griechenland erlaubt. Das griechische Zivilgesetzbuch sieht in den Artikeln 1455-1460 sowie 1464 Voraussetzungen, Bedingungen und Abl\u00e4ufe von Leihmutterschaften vor.<\/p>\n<p>Bei der Leihmutterschaft wird der Embryo im Labor mittels In-vitro-Fertilisation erzeugt \u2013 wobei jedoch eigene Eizellen der Leihmutter nicht verwendet werden d\u00fcrfen. M\u00f6glich ist aber, wenn die deutsche Wunschmutter \u00fcber keine fortpflanzungsf\u00e4higen Eizellen verf\u00fcgt oder gro\u00dfe Risiken ihrer Verwendung bestehen, eine Eizellspende. Grunds\u00e4tzlich muss dabei die Spenderin anonym bleiben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gerichtliche Teilnahmeentscheidung notwendig<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Teilnahmeberechtigt an der <strong>nicht kommerziellen Leihmutterschaft<\/strong> in Griechenland sind verheiratete und nicht miteinander verheiratete <strong>heterosexuelle Paare<\/strong> sowie <strong>alleinstehende Frauen<\/strong>. Die M\u00f6glichkeit einer Leihmutterschaft in Griechenland besteht f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare unabh\u00e4ngig von einer Ehe genauso wenig wie f\u00fcr alleinstehende M\u00e4nner.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Nutzung einer Leihmutter ist eine dies <strong>legitimierende gerichtliche Entscheidung<\/strong> notwendig. Nur dann, wenn eine Frau aus medizinischen Gr\u00fcnden, die zur \u00dcberzeugung des Gerichts nachgewiesen werden m\u00fcssen, nicht schwanger werden kann, kann eine gerichtliche Genehmigung erteilt werden. Neben der zu belegenden Voraussetzung der Wunschmutter, keine Kinder zur Welt bringen zu k\u00f6nnen, muss die in Aussicht genommene Leihmutter f\u00fcr die beabsichtigte Schwangerschaft und Geburt geeignet sein. Daf\u00fcr sind <strong>medizinische und psychologische Tests<\/strong> sowie eine schriftliche Vereinbarung mit den Wunscheltern erforderlich. In keinem Fall darf die Leihmutter eigene Eizellen zur Befruchtung zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aufenthalt in Griechenland<\/strong><br \/>\n<strong>Wichtige Rechts\u00e4nderung im Mai 2025<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bis 2014 war es erforderlich, dass die Wunscheltern\u00a0<strong>und<\/strong>\u00a0die Leihmutter ihren st\u00e4ndigen Wohnsitz in Griechenland hatten. Der griechische Gesetzgeber hatte sodann diese Voraussetzungen relativiert: Es gen\u00fcgte, dass die Leihmutter einen Wohnsitz oder <strong>vor\u00fcbergehenden Aufenthalt<\/strong> in Griechenland hatte. Dies erleichterte die Suche nach einer geeigneten Leihmutter aus einem Drittstaat und ihre Teilnahmem\u00f6glichkeit am dortigen Programm. Es war also auch nicht dauerhaft in Griechenland lebenden Wunscheltern m\u00f6glich, eine Leihmutterschaft in Griechenland mit einer ebenfalls <strong>nicht dauerhaft in Griechenland lebenden Leihmutter<\/strong> durchzuf\u00fchren. Daraufhin stieg die Nachfrage nach Leihm\u00fcttern. Infolgedessen wurden vermehrt ausl\u00e4ndische Frauen von Kliniken angeworben. Ihre Bezahlung blieb aber gleichwohl verboten (das griechische Recht sieht sowohl f\u00fcr die Leihmutter als auch Wunscheltern <strong>Bestrafungen<\/strong> vor, wenn sie entgegen der gesetzlichen Regelung nicht altruistisch vorgehen; auch Vermittler von nicht altruistisch t\u00e4tigen Leihm\u00fcttern k\u00f6nnen bestraft werden. Auf den Ort der Bezahlung kommt es nicht an).<\/p>\n<p>Im Mai 2025 wurde allerdings im Nachgang des Skandals in Kreta aus dem Jahr 2023 die Teilnahme sowohl von Wunscheltern als auch Leihm\u00fcttern von einem blo\u00df vor\u00fcbergehenden Aufenthalt zu einem <strong><u>dauerhaften Wohnsitz<\/u><\/strong> korrigiert. Ein blo\u00df vor\u00fcbergehender Aufenthalt gen\u00fcgt nun f\u00fcr beide nicht mehr. Wird ein solcher Aufenthalt nur vorget\u00e4uscht, drohen empfindliche Strafen (auch f\u00fcr die Vermittler). Die dahinterstehende rechtspolitische Absicht besteht vorwiegend darin, Leihmutterschaftstourismus zu verhindern, zumindest einzud\u00e4mmen. Unter welchen Voraussetzungen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, ein dauerhafter Aufenthalt (Residenz) in Griechenland besteht, ist allerdings nicht explizit im \u00c4nderungsgesetz formuliert.<\/p>\n<p>Nur dauerhaft in Griechenland lebende Personen k\u00f6nnen sich, neben griechischen Staatsangeh\u00f6rigen, k\u00fcnftig noch f\u00fcr eine Leihmutterschaft entscheiden und eine gerichtliche Teilnahmeentscheidung erhalten. Erkl\u00e4ren sie wahrheitswidrig, dauerhaft in Griechenland zu wohnen, kann die auf die gerichtliche Entscheidung aufbauende Elternschaft gef\u00e4hrdet sein. Denn die Parteien h\u00e4tten dann \u00fcber eine wesentliche rechtliche Voraussetzung get\u00e4uscht. Das w\u00e4re nicht nur im Kontext des griechischen Rechts strafbar, sondern k\u00f6nnte auch im f\u00fcr deutsche Wunscheltern regelm\u00e4\u00dfig anschlie\u00dfenden <strong>Stiefkindadoptionsverfahren<\/strong> problematisch werden. Das deutsche Recht sieht besonders strenge Voraussetzungen bei gesetzes- oder sittenwidrigem Vorgehen vor, weshalb sich die Teilnahmevoraussetzungen f\u00fcr deutsche Wunscheltern seit Mai 2025 in Bezug auf Griechenland nicht nur unerheblich verschlechtert haben.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass auch das Verfahrensrecht nach Erhalt einer gerichtlichen Entscheidung angepasst worden ist:\u00a0 Bislang konnte der Transfer (der befruchteten Eizelle in die Geb\u00e4rmutter der Leihmutter) sogleich nach der best\u00e4tigenden gerichtlichen Entscheidung durchgef\u00fchrt werden, nunmehr muss die Entscheidung erst unanfechtbar sein, was zu zeitlichen Verz\u00f6gerungen f\u00fchren d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>In Bezug auf die rechtliche Elternschaft k\u00f6nnten aufgrund des geforderten dauerhaften Aufenthalts in Griechenland allerdings auch &#8211; entgegen den rechtspolitischen Zielen &#8211; Vorteile f\u00fcr deutsche verschiedengeschlechtliche Paare und Single-Frauen entstehen: Es gibt bislang kein harmonisiertes europ\u00e4isches Elternschaftsrecht. Das deutsche internationale Privatrecht sieht die Zuordnung des Kindes zu den Eltern wahlweise auch nach dem Recht des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts vor. Das Kind, das selbst noch keinen eigenen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, leitet seinen zumeist von dem Aufenthalt der Wunscheltern ab. Wenn diese nun einen solchen <strong>Aufenthalt in Griechenland<\/strong> haben, k\u00f6nnte unter Anwendung des griechischen Rechts ihre Elternschaft ohne weitere Ma\u00dfnahmen in Deutschland (also insbesondere ohne Stiefkindadoption nach Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter) bestehen. Die Nachbeurkundung der Auslandsgeburt des Kindes w\u00fcrde dann aufgrund des anwendbaren griechischen Rechts sogleich zur Elternschaft der deutschen Wunscheltern f\u00fchren k\u00f6nnen. Die neuen rechtlichen Voraussetzungen stellen sich also voraussichtlich nicht blo\u00df einschr\u00e4nkend dar, sondern k\u00f6nnten die Statuierung von Elternschaft ggf.\u00a0 sogar erleichtern.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Keine Bezahlung der Leihmutter<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutterschaft in Griechenland ist <strong>altruistisch<\/strong>. Die Leihmutter darf f\u00fcr ihre Unterst\u00fctzung nicht bezahlt werden, erh\u00e4lt aber eine <strong>Aufwandsentsch\u00e4digung<\/strong>, die Ende 2022 vom Gesetzgeber in der H\u00f6he angepasst worden ist. Es ist zul\u00e4ssig, dass die vor und w\u00e4hrend der Schwangerschaft entstehenden Aufwendungen der Leihmutter von den Wunscheltern erstattet werden. Eine finanzielle Grenze besteht derzeit bei etwa 15.000 \u20ac. Hinzukommen kann aber ggf. die Zahlung von Unterhalt. Der Leihmutterschaftsvertrag sollte daher insbesondere zur Vermeidung von statusrechtlichen und auch strafrechtlichen Nachteilen genau gepr\u00fcft und gegebenenfalls angepasst werden.<\/p>\n<p>Aufgrund der weiterhin rein selbstlosen Unterst\u00fctzung deutscher Wunscheltern durch Leihm\u00fctter, die in Griechenland t\u00e4tig sein d\u00fcrfen, soll eine Kommerzialisierung vermieden werden. Wunscheltern, die dem Zuwiderhandeln, k\u00f6nnen <strong>bestraft<\/strong> werden. Ein Versto\u00df gegen das griechische Recht, also z.B. die Bezahlung der Leihmutter \u00fcber die zul\u00e4ssige Aufwandsentsch\u00e4digung hinaus, h\u00e4tte wohl auch Auswirkungen auf eine m\u00f6gliche Elternschaft nach deutschem Recht. Daher ist Vorsicht geboten, wenn Sie der Leihmutter Geschenke machen. Denn t\u00e4uschen die Wunscheltern \u00fcber die Voraussetzungen ihrer Teilnahmeberechtigung oder bezahlen sie die Leihmutter entgegen dem gesetzlichen Verbot, k\u00f6nnen sie mit Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe, mindestens 1500 \u20ac, belangt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wunschmutter muss adoptieren<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die deutschen Wunscheltern erlangen in Griechenland nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer gerichtlicher Genehmigung und Durchf\u00fchrung der Leihmutterschaft die Elternstellung. Das wird anhand der griechischen Geburtsurkunde dokumentiert, in welcher die Wunscheltern als rechtliche Eltern aufgef\u00fchrt werden. Die Leihmutter hat demgegen\u00fcber keinerlei Rechte an dem Kind, dies ist auch eine der wichtigen Voraussetzungen f\u00fcr die griechische Rechtsordnung, die Dienste einer Leihmutter \u00fcberhaupt nutzen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Probleme entstehen jedoch auch hier, da die nach griechischem Recht bestehende Wunsch-Mutterschaft in Deutschland nicht anerkannt wird und von daher regelm\u00e4\u00dfig eine <strong>Stiefkind-Adoption<\/strong> zur Erlangung der Elternstellung der Mutter erfolgen muss. Diese Aspekte m\u00fcssen beachtet und in der Umsetzung, v.a. auch in den vertraglichen Regelungen zu Mitwirkungspflichten der Leihmutter zur Erlangung der Elternstellung der Wunscheltern in Deutschland, ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Dr. Oldenburger ber\u00e4t und vertritt Sie dazu umfassend unter Einbeziehung einer sich regelm\u00e4\u00dfig anschlie\u00dfenden Stiefkindadoption in Deutschland.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vaterschaft kann anerkannt werden<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Deutschen Wunschv\u00e4tern steht es frei, vorgeburtlich ihre Vaterschaft anzuerkennen. Zur Wirksamkeit ist die <strong>Zustimmung<\/strong> der Leihmutter erforderlich. Diese kann ebenfalls bereits vorgeburtlich abgegeben werden. Mit einer wirksam anerkannten Vaterschaft erlangt das Kind eine deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit, zudem kann dann ein vorl\u00e4ufiges <strong>Passdokument<\/strong> von der deutschen Auslandsvertretung in Athen ausgestellt werden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"ukraine\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Um in Deutschland handeln und insbesondere das Sorgerecht aus\u00fcben zu k\u00f6nnen ben\u00f6tigt der Wunschvater eine besondere <strong>Sorgeerkl\u00e4rung<\/strong> der Leihmutter. Denn diese gilt nach deutschem Recht als Mutter und hat das alleinige Sorgerecht, obschon sie dies nicht auszu\u00fcben beabsichtigt und nach ihrem griechischen Heimatrecht auch nicht Mutter des von ihr f\u00fcr die Wunscheltern zur Welt gebrachten Kindes ist. Diese Sorgeerkl\u00e4rung ist eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Handlungsf\u00e4higkeit in Bezug auf alle kindlichen Belange in Deutschland, denn allein als Vater fehlt diese.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>b. Leihmutterschaft Ukraine<\/strong><\/p>\n<p>Immer mehr deutsche Paare erf\u00fcllen sich ihren Kinderwunsch durch eine Leihmutterschaft im Ausland. Die Ukraine hatte sich dabei bis zum Kriegsbeginn Anfang 2022 als ein sehr beliebtes Zielland etabliert. Das lag sowohl an der dortigen Leihmutterschaft-Infrastruktur \u2013 mit zahlreichen Agenturen, Kliniken und Leihm\u00fcttern \u2013 als auch an den vergleichsweise g\u00fcnstigen Kosten, und nicht zuletzt an der dortigen Rechtslage, die f\u00fcr ausl\u00e4ndische Wunscheltern positiv ist.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aktueller Hinweis zur Ukraine<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der <strong>Krieg in der Ukraine<\/strong> schr\u00e4nkt seit Anfang 2022 Leihmutterschaft erheblich ein. Nicht nur f\u00fcr Leihm\u00fctter, auch f\u00fcr die Wunscheltern kann der Aufenthalt in der Ukraine gef\u00e4hrlich werden. Unabh\u00e4ngig von der Gefahr f\u00fcr Leib und Leben fehlt es h\u00e4ufig an notwendigen Papieren, um die Ukraine mit dem neugeborenen Kind verlassen und in die Bundesrepublik einreisen zu k\u00f6nnen. Das erfordert Improvisationsgeschick, aber auch die Nutzung noch zug\u00e4nglicher Ressourcen.<\/p>\n<p>Dr. Oldenburger, erfahrener Anwalt f\u00fcr Leihmutterschaft, unterst\u00fctzt sie dabei und hilft, Grenz\u00fcbertritte rechtlich vorzubereiten und umzusetzen.<\/p>\n<p>Durch ein <strong>Abkommen der deutschen und ukrainischen Notarkammern<\/strong> werden hierbei M\u00f6glichkeiten erleichtert, notwendige Erkl\u00e4rungen von Leihm\u00fcttern ins deutsche Recht zu implementieren. Au\u00dferdem kann durch Honorarkonsulate das Ausstellen von vorl\u00e4ufigen Reisedokumenten erreicht werden, ohne, zur ggf. geschlossenen Botschaft nach Kiew reisen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Medienberichten zufolge gibt es Agenturen und Kliniken in der Ukraine, die im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kinderhandel stehen. Wir empfehlen daher dringend, sich vor Abschluss eines Vertrages \u00fcber die aktuelle Rechtslage zu informieren und keinen Vertrag ohne anwaltliche Pr\u00fcfung zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Nachfolgend geben wir Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber rechtliche Rahmenbedingungen der Leihmutterschaft in der Ukraine und praktische Informationen f\u00fcr Wunscheltern unter Ber\u00fccksichtigung des deutschen Leihmutterschaftsverbots. Dr. Oldenburger begleitet seit 2014 erfolgreich bundesweit und international Eltern und Familien bei der Planung und Realisierung von Leihmutterschaften.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Medizinische M\u00f6glichkeiten und Rechtliche Rahmenbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutterschaft ist in der Ukraine <strong>gesetzlich<\/strong> <strong>erlaubt<\/strong> und <strong>geregelt<\/strong>. Die Wunscheltern m\u00fcssen dabei folgende Voraussetzungen erf\u00fcllen: Sie m\u00fcssen miteinander <strong>verheiratet<\/strong> und <strong>verschiedengeschlechtlich<\/strong> sein. Eine (erfolgreiche) Schwangerschaft der Wunschmutter darf medizinisch nicht m\u00f6glich sein, au\u00dferdem muss der Wunschvater zur k\u00fcnstlichen Befruchtung seinen Samen zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>Die Anforderungen an die ukrainische <strong>Leihmutter<\/strong> sind wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>Mindestalter 18 Jahre (vollj\u00e4hrig)<\/li>\n<li>Bereits mindestens ein eigenes Kind<\/li>\n<li>Physische und psychische Eignung in Bezug auf Schwangerschaft und Geburt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer Leihmutterschaft wird der Embryo im Labor mittels <strong>In-vitro-Fertilisation<\/strong>, manchmal auch mit der ICSI-Methode, bei welcher das Sperma direkt in die Eizelle injiziert wird, erzeugt \u2013 aber immer muss das <strong>Sperma des Wunschvaters<\/strong> verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Verwendung eigener Eizellen ist gesetzlich in der Ukraine nicht vorgeschrieben. Das hei\u00dft, die Wunscheltern k\u00f6nnen ihre <strong>eigenen Eizellen<\/strong> verwenden, aber sich auch fremde Eizellen mittels Spenderbank beschaffen. Die Spenderin bleibt, wie in anderen L\u00e4ndern auch \u00fcblich, anonym. Wichtig ist, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden, da anderenfalls eine Legalisierung der Elternschaft in Deutschland scheitern kann.<\/p>\n<p>Das ukrainische Recht erlaubt dar\u00fcber hinaus auch eine <strong>Pr\u00e4implantationsdiagnostik<\/strong> (PID) und die <strong>Auswahl des Geschlechts<\/strong> des Embryos, der von der Leihmutter ausgetragen wird. Hier\u00fcber enth\u00e4lt der Agentur- oder Klinikvertrag regelm\u00e4\u00dfig n\u00e4here Einzelheiten. Wenn Sie jedoch besondere Untersuchungen w\u00fcnschen, die \u00fcber die standardisierten Ma\u00dfnahmen hinausgehen, w\u00e4ren sie in die Vertragsverhandlungen aufzunehmen und explizit zum Gegenstand der Pflichten von Agentur oder Klinik zu machen. Es kommt hierbei auf besondere Aspekte und Risiken an, die im Rahmen der Beratungen erfasst werden sollten, um sie ihrer Leihmutterschaft zugrunde legen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vaterschaftsanerkennung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bereits vor der Geburt kann der Wunschvater seine <strong>Elternschaft anerkennen<\/strong>. Hierf\u00fcr bedarf es aber der <strong>Zustimmung der Leihmutter<\/strong>. Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt meist vor einer\/m deutschen Notar\/in. Es ist aber auch m\u00f6glich, nach der Geburt in der Ukraine eine Anerkennungserkl\u00e4rung abzugeben. Dazu muss ein <strong>Honorarkonsulat<\/strong> oder die <strong>Deutsche Botschaft<\/strong> in Kiew aufgesucht werden. Kriegsbedingt empfiehlt sich ein solches Vorgehen eher nicht. Da auch die <strong>Zustimmung der Leihmutter<\/strong> beurkundet werden muss, kann es sinnvoll sein, diese Erkl\u00e4rung aufgrund der Kooperationsvereinbarung vor einer\/m ukrainischen Notar\/in abzugeben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Mit-Sorgerecht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Allein mit einer formwirksamen Vaterschaftsanerkennung kann ein Elter aber noch keine Entscheidungen f\u00fcr das Kind treffen. Dazu ben\u00f6tigt er das <strong>Sorgerecht<\/strong>. Dies steht der Leihmutter zu, obwohl sie nach ihrem ukrainischen Heimatrecht keine Mutter ist. Um das Sorgerecht gemeinsam mit ihr aus\u00fcben zu k\u00f6nnen, muss die Leihmutter eine sogenannte <strong>Sorgeerkl\u00e4rung<\/strong> abgeben. Auch das kann vor einem ukrainischen Notariat erfolgen. Wir unterst\u00fctzen Sie an dieser wichtigen Schnittstelle, denn ohne eine wirksame Sorgeerkl\u00e4rung k\u00f6nnen Wunscheltern nicht f\u00fcr ihr Kind sorgen, bspw. \u00e4rztliche Untersuchen durchf\u00fchren, Elternzeit beantragen, Anmeldungen vornehmen etc.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Geburtsurkunde in der Ukraine<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach der Geburt k\u00f6nnen sich die deutschen Wunscheltern beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Standesamt in der Ukraine als Eltern registrieren und eine entsprechende <strong>Geburtsurkunde<\/strong> ausstellen lassen. Die Leihmutter hat nach ukrainischem Recht keinen Anspruch, die Mutterschaft f\u00fcr das Kind zu \u00fcbernehmen. Hierbei unterst\u00fctzt, je nach vertraglichen Absprachen, regelm\u00e4\u00dfig die beauftragte Agentur.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>R\u00fcckkehr der Familie nach Deutschland \u2013 Probleme &amp; L\u00f6sungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr das deutsche Recht gilt stets die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt gebracht hat. Die unmittelbare \u00dcbernahme der rechtlichen Wunschmutterschaft ist in Deutschland daher regelm\u00e4\u00dfig nicht m\u00f6glich &#8211; und eine entsprechende beh\u00f6rdliche Entscheidung aus der Ukraine wird hier genauso wenig anerkannt wie eine ukrainische Geburtsurkunde.<\/p>\n<p>Der <strong>Bundesgerichtshof<\/strong> hat 2019 ausdr\u00fccklich entschieden, dass sich eine Frau nicht als Mutter ihres von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenen Kindes beim Standesamt auf Grundlage einer <strong>ukrainischen Geburtsurkunde<\/strong> eintragen lassen kann (BGH, Beschluss vom 20.03.2019, Az. XII ZB 530\/17).<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Anerkennung der Vaterschaft des Wunschvaters in Deutschland regelm\u00e4\u00dfig unproblematisch ist, wird die Wunschmutter aufgrund der dargestellten rechtlichen Situation dagegen immer dann auf eine <strong>Stiefkindadoption<\/strong> verwiesen, wenn nicht der Weg \u00fcber eine Anerkennung einer <strong>ukrainischen Abstammungsentscheidung<\/strong> gegangen wird.<\/p>\n<p>Ausschlaggebend f\u00fcr die Entscheidung des BGH waren zwei Aspekte: Einmal der <strong>gew\u00f6hnliche Aufenthalt<\/strong> des Kindes, welcher das anwendbare Recht bestimmt. Dieser Aufenthalt liege wie derjenige der Wunscheltern in Deutschland, daher sei hinsichtlich der Abstammung deutsches Recht anzuwenden. Allen Beteiligten, so die Richter, sei schlie\u00dflich klar gewesen, dass das Kind schon bald nach der Geburt mit den Bestelleltern nach Deutschland reisen und dort leben w\u00fcrde. Und zum anderen stellt der BGH klar, dass eine <strong>Geburtsurkunde nicht als Entscheidung<\/strong> in Deutschland anzuerkennen ist.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Rechtsgutachten als L\u00f6sungsweg<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00c4hnlich wie gerichtliche Abstammungsentscheidungen, die in vielen Bundesstaaten der USA (u.a. in Kalifornien, Nevada, Ohio etc.) vorgesehen sind, besteht seit einiger Zeit auch in der Ukraine die M\u00f6glichkeit, eine <strong>gerichtliche Abstammungsentscheidung<\/strong> zu erhalten. Dazu verlangen die Gerichte regelm\u00e4\u00dfig ein <strong>Rechtsgutachten<\/strong> aus Deutschland, welches die Voraussetzungen f\u00fcr ein besonderes Rechtsschutzbed\u00fcrfnis nach einer gerichtlichen Entscheidung erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Dr. Oldenburger erstellt solche Rechtsgutachten im Einzelfall f\u00fcr Sie, um ein notwendiges Rechtschutzbed\u00fcrfnis zugestanden zu bekommen.<\/p>\n<p>Es ist auf diesem Wege m\u00f6glich, in der Ukraine den Elternstatus mittels gerichtlicher Entscheidung feststellen zu lassen. Die daraus abgeleitete Elternschaft kann im Anschluss in Deutschland, anders als nur eine Geburtsurkunde, anerkannt werden. Entsprechende Verfahren f\u00fchren wir ebenfalls f\u00fcr Sie durch. Damit wird eine Stiefkind-Adoption vermieden, die derzeit mit nicht unerheblichen Problemen unklarem Zeithorizont verbunden ist.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Staatsangeh\u00f6rigkeit und Aufenthalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erh\u00e4lt das Kind regelm\u00e4\u00dfig schon \u00fcber die (deutsche) Staatsangeh\u00f6rigkeit des Wunschvaters. Damit verbunden ist, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, die Option, einen <strong>vorl\u00e4ufigen deutschen Pass<\/strong> f\u00fcr das Kind zu erhalten.<\/p>\n<p>Hat der Wunschvater allerdings eine andere Staatsangeh\u00f6rigkeit, muss die Vaterschaft regelm\u00e4\u00dfig nach diesem Recht eingerichtet werden. Das kann dazu f\u00fchren, andere Auslandsvertretungen einzubeziehen, was die Abwicklung erschwert. Denn dann w\u00e4re auch die Erlangung einer ukrainischen Gerichtsentscheidung schwierig, was wiederum Probleme in der Legalisierung der Wunschelternschaft bedeutet.<\/p>\n<p>Auch insofern ber\u00e4t und vertritt Sie Dr. Oldenburger, um rechtliche H\u00fcrden f\u00fcr die Elternschaft zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<p><strong>Alternative<\/strong>: Geburt des Kindes in Deutschland<\/p>\n<p>Kriegsbedingt kann es in Betracht kommen, das Kind in Deutschland zur Welt bringen zu lassen. Zwar wird damit die M\u00f6glichkeit einer anerkennungsf\u00e4higen Entscheidung genommen. Andererseits bleibt nach Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter das Stiefkindadoptionsverfahren m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Nachteile<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Reise, Logis und Geburt in D m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig privat von den Wunscheltern bezahlt werden (3500-6000 \u20ac)<br \/>\n&#8211; Keine ausl\u00e4ndische Gerichtsentscheidung m\u00f6glich, da sie die Geburt im Land der Leihmutterschaft voraussetzt<br \/>\n&#8211; Rechtliche Risiken bei der Stiefkindadoption, weil die Leihmutterschaft nicht insgesamt im dies regelnden Vertragsstaat (Ukraine) durchgef\u00fchrt worden ist Stichwort: gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme)<br \/>\n&#8211; Keine ausl\u00e4ndische Geburtsurkunde mit den Wunscheltern als alleinige rechtliche Eltern<\/p>\n<p><strong>Vorteile<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Keine An-\/Abreise sowie mehrw\u00f6chiger Aufenthalt der Wunscheltern in der Ukraine (f\u00fcr alle Beteiligte reduzierte kriegsbedingte Gefahren)- Kein Visum der LM f\u00fcr Aufenthalte bis zu 90 Tagen erforderlich &#8211; georgische Staatsangeh\u00f6rige mit einem biometrischen Reisepass d\u00fcrfen seit dem 28.03.2017 f\u00fcr Kurzaufenthalte, die nicht der Erwerbst\u00e4tigkeit dienen, ohne Visum einreisen, f\u00fcr Ukrainerinnen gilt das aufgrund von Sonderregeln gleicherma\u00dfen noch bis vorerst zum 04.12.2025 (wird ggf. verl\u00e4ngert)<\/p>\n<p>&#8211; Leihmutter kann Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerkl\u00e4rung bereits vorgeburtlich beim Jugendamt oder Notariat erkl\u00e4ren (sonst erst nachgeburtlich notariell in der UKR)<\/p>\n<p>&#8211; Leihmutter kann Namenserkl\u00e4rung (Geburtsname Kind) mit dem Vater sogleich gg\u00fc. dem Standesamt abgeben (Pass f\u00fcr das Kind und Geburtsurkunde enthalten gleich den <em>richtigen<\/em> Geburtsnamen)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"kalifornien\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Geburt in Deutschland ist grds. nicht zu beanstanden und f\u00fchrt zu keinen nennenswerten Nachteilen, wenn keine ausl\u00e4ndische Gerichtsentscheidung bezweckt ist.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>c. Leihmutterschaft Kalifornien<\/strong><\/p>\n<p>Kalifornien bietet eine hervorragende Infrastruktur und langj\u00e4hrige Erfahrung f\u00fcr Leihmutterschaften. Es gibt eine Vielzahl von Agenturen und Kliniken. Der medizinische Standard gilt im internationalen Vergleich als besonders hoch.\u00a0 Unabh\u00e4ngig von den recht hohen Kosten f\u00fcr eine kalifornische Leihmutterschaft sind Wartezeiten auf Leihm\u00fctter regem\u00e4\u00dfig kurz, au\u00dferdem besteht die M\u00f6glichkeit einer <strong>vorgeburtlichen gerichtliche Entscheidung (pre-birth-order)<\/strong>: Diese stellt die Wunschelternschaft fest und wird, solange keine Versagungsgr\u00fcnden bestehen und ein Elternsteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, auch in Deutschland anerkannt. Eine Stiefkind-Adoption ist nicht mehr erforderlich.<\/p>\n<p>Nachfolgend geben wir Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber rechtliche Rahmenbedingungen der Leihmutterschaft in Kalifornien und praktische Informationen f\u00fcr Wunscheltern unter Ber\u00fccksichtigung des deutschen Leihmutterschafts- und Eizellspendeverbots.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Medizinische M\u00f6glichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutterschaft ist in Kalifornien erlaubt. Anders als z.B. in der Ukraine k\u00f6nnen sich dort auch gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen ihren Kinderwunsch mittels Leihmutter erf\u00fcllen. Besonders ist die Rechtslage in Kalifornien dar\u00fcber hinaus auch deshalb, weil das dortige Recht sowohl Samen- als auch Eizellspende erlaubt. Deutsche k\u00f6nnen also theoretisch &#8211; ohne einen eigenen genetischen Beitrag &#8211; eine fremde Eizelle mit fremdem Samen k\u00fcnstlich befruchten lassen und diese dann von einer Leihmutter austragen lassen. Das geht weit \u00fcber eine heterologe Insemination hinaus, die u.a. auch in Deutschland zul\u00e4ssig ist, denn in Kalifornien k\u00f6nnen auch <strong>gespendete Eizellen<\/strong> verwendet werden. Problematisch wird dieses Vorgehen aber bei der Anerkennung der kalifornischen gerichtlichen Abstammungsentscheidung, denn der BGH fordert bislang zumindest eine <strong>genetische Abstammung<\/strong> von einem Wunschelternteil. In solchen Konstellationen brauchen sie unbedingt rechtliche Unterst\u00fctzung von einem auf Leihmutterschaft spezialisierten Anwalt.<\/p>\n<p>Bei der Leihmutterschaft wird der Embryo im Labor mittels In-vitro-Fertilisation erzeugt \u2013 wobei in keinem Fall Eizellen der Leihmutter verwendet werden d\u00fcrfen. M\u00f6glich ist aber, wenn die deutsche Wunschmutter \u00fcber keine fortpflanzungsf\u00e4higen Eizellen mehr verf\u00fcgt, eine Eizellenspende. Grunds\u00e4tzlich muss die Spenderin nach kalifornischem Recht anonym bleiben.<\/p>\n<p>Anders als z.B. in der Ukraine kann in Kalifornien auch Fremdsamen zur Befruchtung verwendet werden. In der Ukraine muss das Kind dagegen immer genetisch vom Wunschvater abstammen. In Kalifornien stehen also nicht so sehr Biologie und Genetik im Vordergrund f\u00fcr die Einrichtung von Elternschaft, sondern vielmehr gewollte (bewusste) Verantwortung und die Tatsache, daf\u00fcr neues menschliches Leben entstehen zu lassen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wer kann Leihmutter werden?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutter kann in Kalifornien nur eine mindestens 21-j\u00e4hrige Frau werden, die schon einmal ein Kind zur Welt gebracht hat und entweder amerikanische Staatsangeh\u00f6rige ist oder \u00fcber eine permanente Aufenthaltserlaubnis verf\u00fcgt. Sie muss als Leihmutter geeignet sein, was durch medizinische und psychologische Tests nachzuweisen ist und \u00fcberpr\u00fcft wird.<\/p>\n<p>Aber auch Wunscheltern und Einzelpersonen mit Kinderwunsch m\u00fcssen sich Tests unterziehen, v.a. in Bezug auf \u00fcbertragbare Krankheiten, bspw. HIV und Hepatitis.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Pre-birth-Order in Kalifornien<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Wahl f\u00fcr den Bundesstaat Kalifornien erfolgt vor dem Hintergrund, dort eine pre-birth-order zu erhalten. Bereits vor der Geburt wird durch eine familiengerichtliche Entscheidung die Elternschaft der deutschen Wunscheltern oder einer Einzelperson festgestellt. F\u00fcr die gerichtliche Entscheidung bedarf es immer eines <strong>Leihmutterschaftsvertrages<\/strong>, denn das Gericht muss diesen Vertrag pr\u00fcfen und als eigene Sachentscheidung dar\u00fcber befinden, ob die begehrte Wunschelternschaft zul\u00e4ssig und begr\u00fcndet ist.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem werden regelm\u00e4\u00dfig ein Agentur- und Klinikvertrag abzuschlie\u00dfen sein, ggf. auch ein Vertrag \u00fcber eine Eizell- und\/ oder Samenspende. In all diese Vertr\u00e4gen sind neben besonderen Bedingungen nach kalifornischem Recht wichtige deutsche Rechtsaspekte einzubeziehen. Dr. Oldenburger \u00fcberpr\u00fcft diese Vertr\u00e4ge aus deutscher Rechtsperspektive f\u00fcr Sie und bezieht dabei im Einzelfall auch kalifornische Anw\u00e4lte ein. Damit werden wichtige Grundlagen f\u00fcr den Ablauf der Leihmutterschaft, auch bei Komplikationen, und der Legalisierung der Wunschelternschaft in Deutschland geschaffen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aus den USA mit dem Kind zur\u00fcck nach Deutschland<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach der Geburt erhalten die deutschen Wunscheltern oder ein Wunschelter auf Grundlage der gerichtlichen Entscheidung eine <strong>amerikanische Geburtsurkunde<\/strong> (<em>us<\/em> <em>birth certificate<\/em>). Darin sind sie oder er\/sie als Elter\/n vermerkt. Die Leihmutter hat nach kalifornischem Recht keinen Anspruch, die Mutterschaft f\u00fcr das Kind zu \u00fcbernehmen. Sie wird in die Geburtsurkunde daher gar nicht eingetragen.<\/p>\n<p>Zusammen mit der <strong>gerichtlichen Abstammungsentscheidung<\/strong> (die mit einer <strong>Apostille<\/strong> versehen und amtlich ins Deutsche <strong>\u00fcbersetzt<\/strong> werden muss) und einem genetischen Abstammungsnachweis erhalten die (deutschen) Wunscheltern einen vorl\u00e4ufigen <strong>Pass f\u00fcr ihr Kind<\/strong> und k\u00f6nnen so gemeinsam die USA verlassen und in Deutschland einreisen.<\/p>\n<p>Wird der Pass nicht ausgestellt, weil z.B. ein genetischer Abstammungsnachweis fehlt, muss die Aus- und Einreise mit anderen Dokumenten, also z.B. einem noch zu beantragenden amerikanischem Pass sowie der Geburtsurkunde des Kindes, versucht werden. Der Aufenthalt in Kalifornien kann sich daher verl\u00e4ngern, denn die Wunscheltern m\u00fcssen in diesem Fall auf den amerikanischen Kinderpass warten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a0<\/strong><strong>Zum rechtlichen Hintergrund insbesondere der Anerkennung der Wunschmutterschaft<\/strong>:<\/li>\n<\/ul>\n<p>In Deutschland gilt stets die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt gebracht hat (\u00a7 1591 BGB). Das in Kalifornien dagegen ber\u00fccksichtigte ma\u00dfgebliche voluntative Element einer <strong>Wunschmutterschaft <\/strong>ist in Deutschland noch nicht ausgebildet. Zwar wird im Zusammenhang mit der geplanten <strong>Reform des Abstammungsrechts<\/strong> diskutiert, nicht nur eine genetisch-biologische Abstammung zu akzeptieren, sondern auch, die Ehefrau der Mutter als Elternstelle anzuerkennen. Das BVerfG hat die Auffassung vertreten, dass es eine rein genetische Elternschaft ohne Verantwortungs\u00fcbernahme nicht geben kann. Konkrete Anpassungen im deutschen Recht hat es aber trotz Aufnahme des Reformvorhabens in den Koalitionsvertrag noch nicht gegeben. Auch Leihmutterschaft, Embryonen- und Eizellspende sind weiterhin verboten. Der <em>Diskussionsteilentwurf<\/em> des BMJV, welcher das Reformvorhaben zumindest auf die Elternschaft der Ehefrau der Mutter erweitern wollte, ist wieder in der Schublade verschwunden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass nicht vor 2025 mit einem konkreten neuen Vorschlag zur Reform des Abstammungsrechts gerechnet werden kann.<\/p>\n<p>Die unmittelbare \u00dcbernahme der Mutterschaft, bspw. aufgrund eines Leihmutterschaft-Vertrags und ausl\u00e4ndischen Geburtsurkunde, ist in Deutschland regelm\u00e4\u00dfig nicht m\u00f6glich &#8211; und eine nur beh\u00f6rdliche Entscheidung \u00fcber eine Elternschaft im Ausland wird in Deutschland generell nicht anerkannt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"ausreise\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2014 aber zur Anerkennungsf\u00e4higkeit einer ausl\u00e4ndischen Wunschelternschaft nach Leihmutterschaft eine wichtige Entscheidung getroffen: Wenn die Elternschaft im Ausland durch eine gerichtliche Entscheidung (z.B. <em>pre birth order<\/em>) festgestellt worden ist, kann das deutsche Recht sie nicht einfach zur\u00fcckweisen und deren Anerkennung verweigern, blo\u00df, weil das deutsche Recht Leihmutterschaft verbietet. Die ausl\u00e4ndische Entscheidung ist vielmehr grds. in Deutschland anzuerkennen, auch, wenn das deutsche Recht Leihmutterschaft verbietet. Der <em>ordre public international<\/em> und das <strong>Kindeswohl<\/strong> streiten daf\u00fcr (BGH FamRZ 2015, 240).<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>d. Leihmutterschaft in Kalifornien \u2013 Ausreise mit dem Kind<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesrepublik Deutschland unterh\u00e4lt in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Amerika, Washington, eine Botschaft. Daneben sind in verschiedenen St\u00e4dten Generalkonsulate installiert, unter anderem in <strong>Los Angeles<\/strong> und <strong>San Francisco<\/strong>. Neben dem Amtsbezirk S\u00fcdkalifornien ist das Generalkonsulat in Los Angeles zust\u00e4ndig f\u00fcr alle konsularischen Angelegenheiten der Bundesstaaten Arizona, Colorado, Nevada und Utah. F\u00fcr Nordkalifornien ist das Generalkonsulat in San Francisco zust\u00e4ndig, dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die Bundesstaaten Alaska, Hawaii, Idaho, Montana, Oregon, Washington und Wyoming.<\/p>\n<p>Wird ein Kind deutscher Wunscheltern durch eine Leihmutter in Kalifornien zur Welt gebracht, muss die Aus- und Einreise in die Bundesrepublik vorbereitet werden. Hat ein kalifornisches Gericht noch vor der Geburt die Elternschaft der Wunscheltern festgestellt und wird die Geburt des Kindes insoweit best\u00e4tigt, gelten die deutschen Wunscheltern auch in rechtlicher Hinsicht als Eltern des von der Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes. Eine <strong>Anerkennung<\/strong> dieser Entscheidung ist in Deutschland grunds\u00e4tzlich gem\u00e4\u00df \u00a7 108 Abs. 1 FamFG denkbar. <strong>Ausnahmen<\/strong> bestehen dann, wenn grundlegende Verst\u00f6\u00dfe gegen ma\u00dfgebliche deutsche Rechtsvorschriften vorliegen. Das k\u00f6nnen Verletzungen der W\u00fcrde der Leihmutter sein, das Ausnutzen von Zwangslagen, Aus\u00fcbung von Druck und vieles mehr. Derzeit verlangt der Bundesgerichtshof f\u00fcr die Anerkennung einen genetischen Abstammungsnachweis jedenfalls eines Wunschelternteils. Dieser wird regelm\u00e4\u00dfig mittels Schleimhautabstrichen nach der Geburt von Seiten der Geburtsklinik vorbereitet.<\/p>\n<p>Die <strong>gerichtliche Abstammungsentscheidung<\/strong> ist mit einer sogenannten Apostille zu versehen und amtlich zu \u00fcbersetzen. Eine \u00dcbersetzung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig auch f\u00fcr das genetische Abstammungsgutachten. Aufgrund einer regelm\u00e4\u00dfig anzuerkennenden Elternschaft nach gerichtlicher Entscheidung ist es dann m\u00f6glich, beim Deutschen Generalkonsulat einen <strong>Reisepass<\/strong> f\u00fcr das Kind zu beantragen. Einen Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Ein nunmehr nur noch m\u00f6glicher biometrische Reisepass hat eine G\u00fcltigkeitsdauer von sechs Jahren.<\/p>\n<p>Um einen solchen Pass zu erhalten, ist ein Termin beim Generalkonsulat erforderlich. Dazu m\u00fcssen die sorgeberechtigten Eltern <strong>pers\u00f6nlich<\/strong> erscheinen. Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, wird f\u00fcr die Ausstellung des Reisepasses mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen sein. F\u00fcr die Terminsvereinbarung wird ein Online-Terminvergabesystem zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Ob das Generalkonsulat in Los Angeles oder San Francisco zust\u00e4ndig ist, ergibt sich aus dem Geburtsort des Kindes. Diesbez\u00fcglich sind die jeweiligen <strong>Bezirke<\/strong> <strong>ma\u00dfgeblich<\/strong>, also Los Angeles f\u00fcr S\u00fcdkalifornien und San Francisco f\u00fcr Nordkalifornien. Im Einzelnen sind die folgenden Bezirke f\u00fcr Los Angeles relevant: Imperial, Kern, Los Angeles, Orange, Riverside, San Bernadino, San Diego, San Louis Obispo, Santa Barbara und Ventura (neben den Bundesstaaten Arizona, Colorado, Nevada und Utah). San Francisco wiederum ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle anderen Bezirke\/ Counties sowie die oben angef\u00fchrten weiteren Bundesstaaten.<\/p>\n<p>Neben der amerikanischen Geburtsurkunde des Kindes ist eine vom Krankenhaus best\u00e4tigte <strong>Geburtsbescheinigung<\/strong> notwendig. Die Geburtsurkunde muss in der <strong>Langfassung<\/strong> verwendet werden und insoweit die Namen der Eltern enthalten. Die Eltern m\u00fcssen ihre Reisep\u00e4sse sowie Heiratsurkunde, soweit vorhanden, vorlegen.<\/p>\n<p>Besteht die Elternschaft nur f\u00fcr eine Person oder sind die Eltern nicht miteinander verheiratet (Eltern im Sinne der vorgeburtlichen gerichtlichen Abstammungsentscheidung), bedarf es einer <strong>Vaterschaftsanerkennung<\/strong> mit <strong>Zustimmungserkl\u00e4rung<\/strong> der Person\/ Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Das bedeutet weiter, dass in diesen Konstellationen ohne gerichtliche Abstammungsentscheidung die Elternschaft einer deutschen Wunschmutter nicht installiert werden kann.<\/p>\n<p>Der Antrag kann aufgrund eines auf der Webseite des Generalkonsulats zur Verf\u00fcgung gestellten <strong>Antragsformulars<\/strong> vorbereitet werden. Das f\u00fcr das Kind notwendige <strong>biometrische Passfoto<\/strong> kann direkt in einem Automaten im Generalkonsulat erstellt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ausstellung des Reisepasses bedarf es gegebenenfalls einer <strong>Namenserkl\u00e4rung<\/strong>. Die deutschen Wunscheltern sind berechtigt, einen Familiennamen zu f\u00fchren und dem Kind einen Geburtsnamen zu geben. Haben die deutschen Wunscheltern noch keinen Familiennamen gew\u00e4hlt, m\u00fcssen Sie einen solchen zur Bestimmung des Geburtsnamens erstmals erkl\u00e4ren. F\u00fchren Sie einen Familiennamen, wird dieser automatisch zum <strong>Geburtsnamen des Kindes<\/strong>.<\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Namensrechts angenommen, er soll am 1. Mai in Kraft treten. Deutschen Wunscheltern k\u00f6nnen dann als Familiennamen k\u00fcnftig einen echten <strong>Doppelnamen<\/strong> bestehend aus dem jeweils gef\u00fchrten Namen oder Geburtsnamen eines Elternteils bestimmen. Eine solche Namenserkl\u00e4rung ist vor Beantragung eines Reisepasses notwendig. Daf\u00fcr gibt es einen ebenfalls auf den Webseiten zur Verf\u00fcgung gestellten Formularvordruck.<\/p>\n<p>Sowohl Namenserkl\u00e4rung als auch Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses k\u00f6nnen, wenn gew\u00fcnscht, auch erst nach R\u00fcckreise in Deutschland vor dem zust\u00e4ndigen Standesamt bzw. B\u00fcrgeramt abgegeben werden. In diesen F\u00e4llen ist die Vorbereitung zur Ausreise am Flughafen in den USA sowie Einreise in die Bundesrepublik ebenfalls m\u00f6glich. Die Langform der amerikanischen Geburtsurkunde i.V.m. der apostillierten und amtlich \u00fcbersetzten Abstammungsentscheidung dokumentieren die Elternschaft regelm\u00e4\u00dfig ausreichend. Auch, wenn noch keine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt worden ist oder ein deutscher Reisepass f\u00fcr das Kind vorliegt, folgt der Elternstatus i.V.m. der Urkunde dem grunds\u00e4tzlich anzuerkennenden Inhalt der amerikanischen Abstammungsentscheidung. Vorsorglich kann erg\u00e4nzend eine <strong>Freiwilligkeitserkl\u00e4rung<\/strong> der Leihmutter zur Aus- und Einreise nebst Wohnortnahme des Kindes bei den Wunscheltern in Deutschland aufgenommen werden.<\/p>\n<p>Besteht keine Elternschaft aufgrund einer vorgeburtlichen apostillierten, \u00fcbersetzten und rechtsf\u00e4higen Entscheidung, ist f\u00fcr den deutschen Rechtskreis bislang nicht gekl\u00e4rt, welche <strong>abstammungsrechtlichen Wirkungen<\/strong> eine nachgeburtliche gerichtliche Entscheidung hat. Grunds\u00e4tzlich wird man davon ausgehen, dass sie jedenfalls ab dem Entscheidungszeitpunkt f\u00fcr die Zukunft die Elternschaft der deutschen Wunscheltern statuiert. Bis zu einer solchen Entscheidung k\u00f6nnte es allerdings zu einer Mutterschaft der Leihmutter kommen, da diese aus deutscher Rechtsperspektive die Elternstellung innehat. Regelm\u00e4\u00dfig wird die amerikanische Geburtsurkunde nach Erlass der nachgeburtlichen Abstammungsentscheidung ausgestellt. Abh\u00e4ngig vom jeweiligen Bundesstaat w\u00e4re f\u00fcr die Erlangung der Elternschaft der deutschen Paare eine weitere Erkl\u00e4rung der Leihmutter erforderlich. Das k\u00f6nnte ohne weitergehende Statuskl\u00e4rungen zu einer Unm\u00f6glichkeit, aus- bzw. einzureisen, f\u00fchren.<\/p>\n<p>In jedem Fall ben\u00f6tigen die deutschen Wunscheltern eine amerikanische Langfassung der Geburtsurkunde, in welcher sie als Eltern des Kindes dokumentiert sind.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ben\u00f6tigen sie einen gerichtlichen Entscheid und, falls dieser nicht vorliegt oder beigebracht werden kann, jedenfalls die Zustimmung zu einer Vaterschaftsanerkennung. Insoweit kann zumindest die Elternstelle Vater eingerichtet werden. In diesen F\u00e4llen bleibt es aber dabei, dass die erste Elternstelle, Mutter, durch die Leihmutter besetzt ist. Aufgrund dessen ben\u00f6tigt der rechtliche Vater (und dessen Ehepartner) eine <strong>Sorgeerkl\u00e4rung<\/strong>, denn allein die Einrichtung der Elternstelle f\u00fchrt aus deutscher Rechtssicht nicht automatisch dazu, auch sorgerechtliche Kompetenz zu erhalten. Das bedeutet, dass die Leihmutter in diesen F\u00e4llen beim zust\u00e4ndigen Generalkonsulat mindestens zwei Erkl\u00e4rungen abzugeben haben wird, die dort beurkundet werden: Die <strong>Zustimmung<\/strong> zu einer zuvor oder gleichzeitig abgegebenen Erkl\u00e4rung, Vater des Kindes sein zu wollen (Anerkennung der Vaterschaft) und zweitens eine <strong>Sorgeerkl\u00e4rung<\/strong>. Empfehlenswert ist, wie bereits dargelegt, die erg\u00e4nzende Erkl\u00e4rung, mit einer Ausreise und einem Wohnort in Deutschland einverstanden zu sein, weiter hilfsweise kann in solchen F\u00e4llen auch \u00fcber eine sogenannte <strong>Sorgevollmacht<\/strong> nachgedacht werden, die dem Vater die alleinige Entscheidungskompetenz \u00fcbertr\u00e4gt. <strong>Freiwilligkeitserkl\u00e4rung<\/strong> und Vollmacht k\u00f6nnen gegebenenfalls auch gegen\u00fcber dem Generalkonsulat adressiert und von dort in einer einheitlichen Urkunde (also zusammen mit Zustimmung und Sorgeerkl\u00e4rung) in \u00f6ffentlicher Form beurkundet werden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"argentinien\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Aufgrund der Notwendigkeit, einen Passantrag pers\u00f6nlich beim zust\u00e4ndigen Generalkonsulat stellen zu m\u00fcssen, d\u00fcrfte dieser Weg bei vorgeburtlichen gerichtlichen Abstammungsentscheidungen f\u00fcr viele Wunscheltern nicht besonders attraktiv sein. Da die Aus- und Einreise regelm\u00e4\u00dfig auch ohne deutschen Reisepass und Namenserkl\u00e4rung m\u00f6glich ist, k\u00f6nnen die weiteren Kl\u00e4rungen nach R\u00fcckreise in der Bundesrepublik erfolgen. Andernfalls w\u00e4ren <strong>Aufenthaltsdauern<\/strong> von bis zu <strong>acht Wochen<\/strong> einzukalkulieren.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong><span>e. Argentinien<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span>\u00a0<\/span><span>In Argentinien gibt es keine gesetzlichen Regelungen \u00fcber das <em>Ob<\/em> und <em>Wie<\/em> von Leihmutterschaft. Infolgedessen basiert Leihmutterschaft dort auf gerichtlichen Entscheidungen, die im Einzelfall <u>Abweichungen vom Geburtsmutterprinzip<\/u> vorsehen und die Wunscheltern als rechtliche Eltern anerkennen.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Die dazu bislang ergangenen Entscheidungen betrafen durchg\u00e4ngig altruistische, also nichtkommerzielle Leihmutterschaft. Ein eindeutiges Verbot von Leihmutterschaft oder einer kommerziellen Form derselben ist in Argentinien nicht vorhanden.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Im Jahr 2017 gab es eine wichtige Berufungsentscheidung in <strong>Buenos Aires<\/strong>, wonach Kinder, die von einer Leihmutter geboren werden, als rechtliche Kinder der Wunscheltern zu registrieren sind, ohne die Leihmutter als Elternstelle anzuerkennen. Au\u00dferhalb der Zust\u00e4ndigkeit dieses Gerichts entfaltete diese Entscheidung aber keine bindende Wirkung.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Im Oktober 2024 folgte dann allerdings ein <strong>Urteil des Obersten Gerichtshofs Argentiniens<\/strong> &#8211; mit entsprechender Wirkung f\u00fcr das gesamte Land: Die Elternschaft eines M\u00e4nnerpaares wurde abgelehnt, da das argentinische Recht die Leihmutter als geb\u00e4rende Person als rechtliche Mutter vorsieht. Eine davon abweichende Elternschaft ist nicht m\u00f6glich, insbesondere deshalb nicht, weil es in Argentinien keine gesetzliche Regelung gibt, wonach Wunscheltern alleinige rechtliche Elternstellen werden k\u00f6nnen, so das Gericht.<\/span><span>\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Ob Wunscheltern also nach argentinischem Recht zu Eltern werden k\u00f6nnen, ist einzelfallabh\u00e4ngig und obliegt gerichtlichen Entscheidungen. Die Leihmutter gilt grds. auch in Argentinien als Mutter und kann nur \u00fcber gerichtliche Entscheidungen von dieser Rechtsposition entfernt werden.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Unabh\u00e4ngig davon, unter welchen Voraussetzungen nicht argentinische Staatsangeh\u00f6rige \u00fcberhaupt eine Leihmutterschaft durchf\u00fchren k\u00f6nnen, kommt das anwendbare Heimatrecht der Wunscheltern hinzu. Denn selbst dann, wenn eine gerichtliche Entscheidung in Argentinien den Elternstatus der Wunscheltern einrichtet und daraufhin eine argentinische Geburtsurkunde und ein argentinischer Pass f\u00fcr das Kind ausgestellt werden, ist damit nicht sogleich verbunden, dass die Wunscheltern mit ihrem Kind aus- und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen k\u00f6nnen. Aus deutscher Rechtssicht gelten sie nur als Eltern des Kindes, wenn diese Gerichtsentscheidung ausreichend qualifiziert und mindestens ein Wunschelternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist. Dazu k\u00f6nnte vor Ort bspw. ein Passantrag bei der Deutschen Botschaft gestellt werden, bevor in Deutschland die Nachbeurkundung der Auslandsgeburt oder Anerkennung der Gerichtsentscheidung beantragt wird. Die Erkl\u00e4rung, es sei kein deutsches Dokument f\u00fcr die Aus- und Einreise erforderlich, ist daher nicht nur unvollst\u00e4ndig und unzureichend, sondern in Bezug auf die Exit-Strategie brandgef\u00e4hrlich.<\/span><\/p>\n<p><span>Eine andere M\u00f6glichkeit besteht f\u00fcr die Wunscheltern darin, vorgeburtlich mit Zustimmung der Leihmutter die Vaterschaft anzuerkennen und so eine deutsche Elternstelle einzurichten. Allein das gen\u00fcgt jedoch auch noch nicht, um handeln zu k\u00f6nnen, denn neben der abstammungsrechtlichen Zuordnung ben\u00f6tigen die Eltern daf\u00fcr das Sorgerecht. Das erhalten sie (aus deutscher Rechtssicht) au\u00dferhalb einer in Deutschland anerkannten Abstammungsentscheidung (Verfahrensdauer rund 6 Monate) oder nachbeurkundeten Auslandsgeburt nur aufgrund \u00fcbereinstimmender Erkl\u00e4rungen mit der Leihmutter. Diese muss also, damit die Wunscheltern rechtlich f\u00fcr ihr Kind handeln k\u00f6nnen, gegen\u00fcber der deutschen Botschaft, Konsularabteilung, nicht nur die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erkl\u00e4ren, sondern auch eine (gemeinsame) Sorgeerkl\u00e4rung abgeben (ohne eine solche st\u00fcnde das Kind nicht unter elterlicher Sorge, sodass eine Vormundschaft eingerichtet werden m\u00fcsste). F\u00fcr die noch nicht besetzte 2. Elternstelle w\u00e4re dann ein <strong>Stiefkindadoptionsverfahren<\/strong> durchzuf\u00fchren, wozu ebenfalls die Mitwirkung und Zustimmung der Leihmutter erforderlich ist.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Erlangen die Wunscheltern in Argentinien eine Gerichtsentscheidung, die ihre Elternstellung feststellt, k\u00f6nnte diese Entscheidung im deutschen Recht anerkannt werden. Diese Anerkennung erfolgt automatisch, wenn es sich um eine mit deutschen Entscheidungen qualitativ vergleichbare gerichtliche Entscheidung handelt. Davon gibt es nur dann Ausnahmen, wenn die Entscheidung mit wesentlichen deutschen Rechtsgrunds\u00e4tzen unvereinbar ist. Das kann der Fall sein, wenn die Leihmutter unter Druck gesetzt worden ist, wirtschaftlich oder psychisch ausgenutzt oder ihre W\u00fcrde missachtet wurde &#8211; oder andere gesetzes- oder sittenwidrige Vorgehensweisen feststellbar sind. Das schlichte Umgehen des in Deutschland geltenden Verbots von Leihmutterschaft gen\u00fcgt daf\u00fcr allerdings nicht.<\/span><\/p>\n<p><span>Ob infolge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus Oktober 2024 Leihmutterschaft in Argentinien \u00fcberhaupt noch in Betracht gezogen werden kann, erscheint fraglich. Denn insoweit wird voraussichtlich in Ermangelung korrigierender Gerichtsentscheidungen keine Geburtsurkunde mehr ausgestellt werden k\u00f6nnen, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern ausweist. In jedem Fall wird die Leihmutter dort eingetragen. Allenfalls m\u00f6glich ist bei einer unverheirateten Leihmutter die Einrichtung der Vaterschaft eines Wunschelternteils mit ihrer Zustimmung (einschlie\u00dflich gemeinsamer Sorgeerkl\u00e4rungen). Sodann w\u00fcrde sich ein Stiefkindadoptionsverfahren in Deutschland anschlie\u00dfen.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Wie sich im Fall des italienischen M\u00e4nnerpaares gezeigt hat, welches im Oktober 2024 am Flughafen in Buenos Aires festgenommen wurde, sind insbesondere die Vorgehensweisen der beteiligten Kliniken und Vermittler in Argentinien im Fokus der Ermittlungen (gewesen). Von ihnen sollen Leihm\u00fctter unter Druck gesetzt oder ihre Lebenssituation ausgenutzt worden sein. In solchen F\u00e4llen w\u00e4re die Anerkennung einer Gerichtsentscheidung aus Argentinien in Deutschland voraussichtlich nicht m\u00f6glich. Auch eine Stiefkindadoption k\u00f6nnte problematisch werden. Wenn sich die Wunscheltern keine Gedanken \u00fcber die Herkunft, Akquirierungs- und Lebensumst\u00e4nde etc. der Leihmutter machen, laufen sie Gefahr, nicht rechtliche Eltern zu werden, und zwar unabh\u00e4ngig von bestehenden moralischen und ethischen Bedenken.<\/span><\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"vertraege\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Nach Einreise in die Bundesrepublik ist dann gegebenenfalls eine <strong>Namenserkl\u00e4rung<\/strong> abzugeben und die <strong>Nachbeurkundung<\/strong> der Auslandsgeburt zu beantragen. Bei einer vorliegenden gerichtlichen Entscheidung kann diese inzident dem Nachbeurkundungsantrag gepr\u00fcft und vom Standesamt dahingehend ber\u00fccksichtigt werden, dass die deutschen Wunscheltern auch in der deutschen Geburtsurkunde im Haupteintrag eingetragen werden. Ist sich das Standesamt dar\u00fcber nicht sicher, kann es eine Zweifelsvorlage beim Amtsgericht beantragen. Den Wunscheltern steht es dar\u00fcber hinaus frei, selbst beim Familiengericht einen <strong>Antrag auf Anerkennung der ausl\u00e4ndischen Entscheidung<\/strong> zu stellen. Mit einem <strong>Anerkennungsbeschluss<\/strong> werden dann Beh\u00f6rden an die abstammungsrechtliche Zuordnung gebunden. Die gerichtliche Entscheidung bewirkt von daher regelm\u00e4\u00dfig die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde. Ob dies bei nachgeburtlichen Entscheidungen zu einer Eintragung im Haupteintrag f\u00fchrt oder in einer Folgebeurkundung, ist, wie erl\u00e4utert, noch ungekl\u00e4rt. Diesseits wird vertreten, dass die gerichtliche Entscheidung regelm\u00e4\u00dfig auf den Zeitpunkt der Geburt zur\u00fcckwirkt und von daher keine Folgebeurkundung durchzuf\u00fchren ist. In beiden F\u00e4llen erhalten die deutschen Wunscheltern aber eine <strong>Geburtsurkunde<\/strong> mit ihnen als Eltern.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"5\">\n<li><strong> Leihmutterschafts-Vertr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Rechte und Pflichten aller an einer Leihmutterschaft Beteiligten werden durch verschiedene Vertr\u00e4ge geregelt. Im Zentrum steht am Anfang regelm\u00e4\u00dfig ein <strong>Agenturvertrag<\/strong>, also ein Vertrag \u00fcber Dienstleistungen mit einer ausl\u00e4ndischen Leihmutterschafts-Agentur. F\u00fcr diese Vertr\u00e4ge gilt grunds\u00e4tzlich das Recht des Landes, in dem die Agentur ihren Sitz hat. Aus deutscher Rechtsperspektive kommt es auf viele Besonderheiten an, also insbesondere darauf, wof\u00fcr Sie wann ein Entgelt bezahlen, welche Extrakosten hinzukommen k\u00f6nnen, welche Leistungen von Seiten der Agentur inkludiert sind usw. Wichtig sind hierbei aus unserer langj\u00e4hrigen Erfahrung<\/p>\n<p>Au\u00dferdem werden dann h\u00e4ufig noch <strong>Vertr\u00e4ge mit einer Klinik<\/strong> geschlossen, die die medizinischen Dienstleistungen erbringt. In diesem Zusammenhang kann es abh\u00e4ngig vom Einzelfall und dem anwendbaren Landesrecht zu weiteren Vertr\u00e4gen \u00fcber Eizell- und Samenspende kommen.<\/p>\n<p>Im Anschluss erfolgt dann regelm\u00e4\u00dfig der wichtige <strong>Vertrag mit der Leihmutter<\/strong>. Dieser beinhaltet u.a. pers\u00f6nliche und medizinische Bedingungen an die Leihmutter, Abl\u00e4ufe einschlie\u00dflich der Medikation, dem Transfer einer oder mehrerer befruchteter Eizellen und Verhaltensvorgaben f\u00fcr die Schwangerschaft.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"agenturvertrag\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Dar\u00fcber hinaus werden Risiken zugeordnet, also z.B. geregelt, wer f\u00fcr entgangenes Arbeitsentgelt der Leihmutter oder wer bis zu welchem Betrag f\u00fcr gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen der Leihmutter als Folge ihrer Leistung aufzukommen hat. Alle genannten Vertr\u00e4ge sind komplex und meist auch sehr umfangreich.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>a. Agenturvertrag<\/strong><\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen einer geplanten Leihmutterschaft im Ausland wird ein Vertrag mit einer Agentur abgeschlossen, welche die Abl\u00e4ufe in Bezug auf die geplante Leihmutterschaft koordiniert. Hierf\u00fcr fallen Entgelte an. Die Agenturvertr\u00e4ge unterscheiden sich in den jeweiligen L\u00e4ndern. Ihnen ist gemeinsam, dass sie nach dem Recht des Staates beurteilt werden, an dem die Agentur ihren Sitz hat. Das kann also ein Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika sein, ein Land im Indischen Ozean oder sonstiges.<\/p>\n<p>Als Wunscheltern sollten Sie darauf achten, dass nach dem jeweils anzuwendenden Recht Rahmenbedingungen vorgegeben werden, welche bei einer streitigen Auseinandersetzung die Inhalte des Agenturvertrag bestimmen oder auszulegen helfen. Das ist etwa vergleichbar mit Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nach deutschem Recht, die gesetzlich geregelt sind und in einer Vielzahl von Vertr\u00e4gen durch das sogenannte <strong>Kleingedruckte<\/strong> konkretisiert werden. Es kann hier Klauseln geben, die unwirksam sind. Dann greift die gesetzliche Regelung. Es ist also wichtig, dass man sich bei dem Abenteuer Leihmutterschaft vergewissert, welche Fallstricke im Falle einer Auseinandersetzung in Bezug auf den Agenturvertrag vorhanden sind.<\/p>\n<p>Sie sollten besonders darauf achten, dass Streitigkeiten nach dem vorgesehenen <strong>Landesrecht<\/strong> behandelt werden. Wir haben in einer Vielzahl von Vertragsgestaltungen und -verhandlungen gute Erfahrungen damit gemacht, diese Vertr\u00e4ge auch durch eine spezialisierte Kanzlei im jeweiligen Land gegenpr\u00fcfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf Schadensersatz und R\u00fcckzahlungsanspr\u00fcchen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zuletzt haben sich, auch wegen der Corona-Schutzma\u00dfnahmen, Auseinandersetzungen aufgrund der sogenannten h\u00f6heren Gewalt ergeben. Die Vertr\u00e4ge sehen dabei regelm\u00e4\u00dfig einen Haftungsausschluss vor. Das bedeutet, dass Sie bei einer h\u00f6heren Gewalt die Ziele der Leihmutterschaft nicht erreichen k\u00f6nnen, gleichwohl aber zur Zahlung der Dienstleistungen f\u00fcr die Agentur verpflichtet bleiben. Gerade die Besonderheiten der Covid-19 Pandemie finden hier Eingang und bed\u00fcrfen besonderen Augenmerks.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Neue Entwicklungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Rechtsprechung ist in Bezug auf die Leihmutterschaft aber in Bewegung. Es gibt Ver\u00e4nderungen, beispielsweise durch mittlerweile bereits etablierte M\u00f6glichkeiten der Anerkennung gerichtlicher <strong>Abstammungsentscheidungen<\/strong> aus der Ukraine, die von vielen Agenturen im Rahmen ihrer Dienstleistungen noch nicht vorgesehen sind.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"klinikvertrag\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Das bedeutet, dass sie eine Unterst\u00fctzung der Agentur zur Erlangung einer solchen Abstammungsentscheidung nicht von vornherein erhalten. Wenn Sie dies nach Vertragsschluss erg\u00e4nzend mit einbeziehen wollen, werden regelm\u00e4\u00dfig zus\u00e4tzliche Entgelte gefordert. Von daher empfehlen wir, den Agenturvertrag als Rahmen der durchzuf\u00fchrenden Leihmutterschaft genau zu \u00fcberpr\u00fcfen und den f\u00fcr deutsche Paare ma\u00dfgeblichen rechtlichen Notwendigkeiten anzupassen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>b. Klinikvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Bevor es zu einem Leihmutterschaftsvertrag mit einer Leihmutter kommt, werden nach Abschluss eines Agenturvertrages h\u00e4ufig Vertr\u00e4ge mit einer Klinik abgeschlossen. Diese Vertr\u00e4ge regeln meist sehr detailliert erforderliche <strong>medizinische Dienstleistungen<\/strong>, beispielsweise die Entnahme von Eizellen und Spermien (oder deren Beschaffung mittels Spenderbank), ihre Qualit\u00e4tspr\u00fcfung und Kryokonservierung, die In-vitro-Fertilisation (oder ICSI), den Transfer (Insemination) auf die Leihmutter, Ma\u00dfnahmen der \u00dcberwachung der Schwangerschaft und schlie\u00dflich die Geburt. Die Vertr\u00e4ge sehen Entgelte f\u00fcr diese Dienstleistungen vor, die von den Wunscheltern in Auftrag gegeben werden, welche aber bereits h\u00e4ufig Gegenstand des Paketpreises im Agenturvertrag sind.<\/p>\n<p>Auch an dieser Stelle ist es wichtig, die \u00e4rztlichen Leistungen genau zu erfassen und insbesondere die Untersuchungsoptionen von Ei- und Samenzellen exakt aufzunehmen. Soweit in einigen L\u00e4ndern m\u00f6glich, w\u00e4re zu kl\u00e4ren, ob <strong>Pr\u00e4implantationsdiagnostik<\/strong> und <strong>Geschlechtsbestimmung<\/strong> erfolgen sollen und, wenn ja, zu welchen Kosten und mit welchen etwaigen Risiken.<\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich von Klinikvertr\u00e4gen werden, soweit erforderlich, auch Vertr\u00e4ge \u00fcber Samen- und Eizellenspenden abgeschlossen. Au\u00dferdem folgen h\u00e4ufig Vertr\u00e4ge \u00fcber die <strong>Kryokonservierung<\/strong>. Sie m\u00fcssen sich \u00fcber das Ob und die Laufzeit entscheiden, sie m\u00fcssen auch entscheiden, was nach erfolgreichem Abschluss der Leihmutterschaft mit den verbleibenden befruchteten Eizellen \/ Blastozysten o.\u00e4. geschehen soll.<\/p>\n<p>Beachtlich ist, dass bei einer <strong>Eizellenspende<\/strong> regelm\u00e4\u00dfig keine Daten der Spenderin erfasst und weitergeleitet werden. Das bedeutet, dass ein von der Leihmutter zur Welt gebrachtes Kind keine Informationen \u00fcber den genetischen Ursprung (in Bezug auf die Eizelle) erhalten kann. Die deutsche Rechtsordnung akzeptiert dies, obwohl die richterlichen Entscheidungen einen Anspruch des Kindes auf Kl\u00e4rung und Feststellung seiner Identit\u00e4t fordern. Gleichwohl wird dies in Bezug auf den Status bei Eizellspenden, anders als bei Samenspenden, eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Bei den Klinikvertr\u00e4gen geht es nat\u00fcrlich auch um Zahlungsverpflichtungen. Die <strong>Anzahl<\/strong> von In-vitro-Fertilisation und <strong>Transfers<\/strong> beispielsweise kann dabei ein relevanter wirtschaftlicher Aspekt sein. Aufgrund der Risiken dieser Befruchtungsart, nat\u00fcrlich auch abh\u00e4ngig von der Qualit\u00e4t der kryokonservierten Blastozysten o.\u00e4., besteht h\u00e4ufig nur eine beschr\u00e4nkte Anzahl von Befruchtungsversuchen. Wenn Sie im Vertrag nicht darauf achten, dass nicht nur eine einmalige IVF nebst anschlie\u00dfendem Transfer vorgesehen ist, kann es schnell zu erheblichen Folgekosten kommen. Die Vertragspr\u00fcfung und -anpassung, und zwar bezogen auf alle medizinischen Aspekte, ist daher (auch) aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr \u00e4rztliche Untersuchungen und Behandlungen m\u00fcssen Wunscheltern h\u00e4ufig zur ausl\u00e4ndischen Klinik reisen. Es entstehen also neben den im Vertrag vorgesehenen Entgelten weitergehende Ausgaben f\u00fcr Flug und Hotel. Diese sollten bei der gesamten Planung einkalkuliert werden. Einige Agenturen und Kliniken haben aber mittlerweile im europ\u00e4ischen Raum <strong>Partnerkliniken<\/strong>, so dass die Reisekosten und -strapazen reduziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Keine \u00e4rztlichen Garantien<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die \u00e4rztlichen Leistungen einschlie\u00dflich von IVF (oder ICSI) und Transfer in den Uterus der Leihmutter sehen in keinem Fall Garantien f\u00fcr ein gesundes Kind vor. Sollte also ein wiederholter Versuch nicht zu einer Einnistung und Schwangerschaft der Leihmutter f\u00fchren oder bereits im Vorfeld Probleme bei der k\u00fcnstlichen Befruchtung entstehen, sind die verschiedenen Vertr\u00e4ge meist aufeinander bezogen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"leihmutterschaftsvertrag\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Es geht um die Zahlungsverpflichtung f\u00fcr \u00e4rztliche Leistungen sowie Dienstleistungen der Agentur, aber auch um etwaige R\u00fcckzahlungsanspr\u00fcche f\u00fcr den Fall, dass es bspw. durch sorgfaltswidriges \u00e4rztliches Vorgehen zu Problemen gekommen ist. In diesem Fall muss eine \u00dcberpr\u00fcfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Anspr\u00fcchen nach dem ma\u00dfgeblichen Landesrecht erfolgen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>c. Leihmutterschaftsvertrag<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem dann letztlich zu verhandelndem Leihmutterschaftsvertrag wird es (erneut) aus deutscher Rechtssicht spannend. Der Vertrag sieht die Leistungen der Leihmutter und ein dementsprechendes Entgelt, soweit nicht altruistisch, vor. Die Entgelte werden in vielen L\u00e4ndern bereits in den Agenturvertr\u00e4gen oder Klinikvertr\u00e4gen als Pauschalen geregelt, sodass die Leihmutterschaftsvertr\u00e4ge nur die jeweiligen besonderen Rechte und Pflichten beinhalten. Neben dem freiwilligen Verzicht der Leihmutter auf alle Rechte an dem Kind geht es u.a. darum, wie sie sich w\u00e4hrend der Schwangerschaft verhalten muss, welche Untersuchungen sie durchf\u00fchren lassen und welche Informationen sie weiterzugeben hat. H\u00e4ufig werden umfassende <strong>Verhaltenskodexe<\/strong> aufgestellt, die bis hin zur sexuellen Enthaltsamkeit gehen. An dieser Stelle m\u00fcssen individuelle Vorstellungen und Absprachen erfolgen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Mitwirkungspflichten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Leihmutterschaftsvertr\u00e4ge beinhalten neben den besonderen Verhaltensma\u00dfnahmen, Rechten und Pflichten nebst etwaigen Zahlungen f\u00fcr Leistungen und Mitwirkungshandlungen auch Unterst\u00fctzungen der Leihmutter bei der Erlangung des rechtlichen Elternstatus der Wunscheltern. Das kann in Kalifornien oder Mexiko (oder Ghana) bezogen sein auf die <strong>Mitwirkung bei der vorgeburtlichen gerichtlichen Abstammungsentscheidung<\/strong>, in Bezug auf Griechenland oder Georgien bei der Mitwirkung zur Vaterschaftsanerkennung nebst Sorgeerkl\u00e4rung, bei Leihmutterschaft in der Ukraine dar\u00fcber hinaus auch im Hinblick auf Mitwirkungen bei der <strong>nachgeburtlichen<\/strong> gerichtlichen Entscheidung. Es schlie\u00dfen sich weitere Unterst\u00fctzungen der Leihmutter in Bezug auf die Ausstellung einer Geburtsurkunde an. All diese Aspekte sollten unbedingt vertraglich geregelt sein, um auch insoweit eine m\u00f6glichst reibungslose Umsetzung und Erlangung der Elternschaft der deutschen Wunscheltern zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Krankenversicherungsschutz der Leihmutter<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Leihmutterschaftsvertrag ist der <strong>Krankenversicherungsschutz<\/strong>. Die Leihmutter wird f\u00fcr ihre Dienste bezahlt oder unterst\u00fctzt &#8211; wie in Kanada oder Griechenland &#8211; deutsche Wunscheltern selbstlos, wobei sie eine Aufwandsentsch\u00e4digung erh\u00e4lt. Oftmals verf\u00fcgen Leihm\u00fctter nicht \u00fcber einen ausreichenden eigenen Krankenversicherungsschutz, oder, dieser enth\u00e4lt <strong>Haftungsausschl\u00fcsse<\/strong> f\u00fcr Schwangerschaft oder Leihmutterschaft.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Schwangerschaft und anl\u00e4sslich der Geburt k\u00f6nnen jedoch medizinische Behandlungen erforderlich werden und Komplikationen eintreten. Alle daf\u00fcr anfallenden Behandlungskosten m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig von den Wunscheltern \u00fcbernommen werden. M\u00f6glich ist, einen besonderen Krankenversicherungsschutz zu vereinbaren und abzuschlie\u00dfen. In vielen L\u00e4ndern erfolgt dies im Rahmen von w\u00e4hlbaren <strong>Versicherungspakten<\/strong> anl\u00e4sslich des Agentur- oder Leihmutterschaftsvertrages. In einigen L\u00e4ndern muss dies allerdings separat geregelt und vereinbart werden. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der vertraglich vorgesehene Versicherungsschutz h\u00e4ufig bestimmte Erkrankungen und Behandlungskosten nicht abdeckt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"eltern_werden\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Neugeborene k\u00f6nnen mit der Geburt \u00fcber die gesetzliche Familienversicherung, aber auch im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, in den Versicherungsschutz eines Wunschelters einbezogen werden. Es ist wichtig, sich \u00fcber diesen Versicherungsschutz fr\u00fchzeitig zu informieren und ihn best\u00e4tigen zu lassen. Anderenfalls sollte unbedingt eine besondere <strong>Kinderkrankenversicherung<\/strong> abgeschlossen werden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"6\">\n<li><strong> Eltern werden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Trotz des Verbots von Leihmutterschaften in Deutschland ist es Paaren und Einzelpersonen mit gew\u00f6hnlichem Aufenthalt in Deutschland also m\u00f6glich, die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch zu nehmen. Je nach L\u00e4nderauswahl und Geburtsort des Kindes gelten die Wunscheltern oder ein Wunschelter rechtlich als <strong>Elternstelle<\/strong>. Aber zun\u00e4chst <strong>nur im Land der Geburt des Kindes<\/strong> durch die Leihmutter.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"stiefkindadoption\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>In einigen L\u00e4ndern gilt aber wiederum die Leihmutter als Mutter, so dass deren Status zun\u00e4chst korrigiert und der Wunschelter an ihre Stelle gesetzt werden muss (bspw. in Mexiko). Aber auch, wenn dann die Wunscheltern in der ausl\u00e4ndischen Geburtsurkunde stehen, sind sie f\u00fcr das deutsche Recht noch nicht Elternstellen. Um dahin zu gelangen, sind erneut \u2013 abh\u00e4ngig vom Land der Leihmutterschaft \u2013 verschiedene Wege m\u00f6glich.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>a. Stiefkindadoption<\/strong><\/p>\n<p>Ein Weg ist die <strong>Adoption<\/strong> oder <strong>Stiefkindadoption<\/strong>. Ein Kind kann als eigenes Kind angenommen werden, wenn die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis entsteht. Wird ein Kind eines Ehegatten vom anderen Ehegatten angenommen, wird es zum <strong>gemeinschaftlichen Kind<\/strong> der Eheleute und dessen urspr\u00fcngliche Verwandtschaftsverh\u00e4ltnisse erl\u00f6schen. Gleiches gilt mittlerweile f\u00fcr verfestigte nichteheliche Lebensgemeinschaften.<\/p>\n<p>Der <strong>Adoptionsantrag<\/strong> muss <strong>notariell<\/strong> beurkundet und dann beim Familiengericht eingereicht werden. F\u00fcr diesen Antrag m\u00fcssen sich die Wunscheltern zuvor beraten lassen und dar\u00fcber eine <strong>Bescheinigung<\/strong> beif\u00fcgen. Au\u00dferdem muss die Leihmutter, die aus deutscher Rechtsperspektive Mutter des Kindes sein kann, dem Adoptionsantrag <strong>zustimmen<\/strong>. Sie kann das aber fr\u00fchestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes tun. Gleiches gilt f\u00fcr den Kindesvater und Ehemann der Annehmenden. Dieser befindet sich daher quasi in einer <strong>Doppelrolle<\/strong>. Alle Zustimmungen m\u00fcssen notariell beurkundet werden. Das kann z.B. bei einer im Ausland lebenden Leihmutter herausfordernd sein.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen wird die Adoption des Kindes durch den anderen Elternteil erforderlich sein, um die gewollte und h\u00e4ufig schon existierende Familie auch in rechtlicher Hinsicht zusammenzuf\u00fchren, sogenannte <strong>Stiefkindadoption<\/strong>. Bei der Zul\u00e4ssigkeit einer Stiefkindadoption stehen Erw\u00e4gungen zum <strong>Kindeswohl<\/strong> im Vordergrund. Neu ist seit 2021 eine besondere Beratungspflicht, die bei Geburt im Ausland und dortigem Wohnort des abgebenden Elternteils (Leihmutter) besteht. Diese Beratungsbescheinigung muss dem Adoptionsantrag beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>OLG Frankfurt am Main: Kindeswohl und Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis entscheiden<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das OLG Frankfurt am Main hat in 2019 eine Adoption nach Leihmutterschaft zugelassen und sich dabei eingehend mit den Rechtsfragen zur Adoption nach einer Leihmutterschaft auseinandergesetzt:<\/p>\n<p>Die Frankfurter Richter erlaubten die Adoption des von der Leihmutter ausgetragenen Kindes durch die Wunschmutter. Dabei verwiesen sie darauf, dass eine entgeltliche Leihmutterschaft keine <em>gesetzeswidrige Vermittlung<\/em> darstelle. In dem Fall ging es um eine Leihmutterschaft in der Ukraine. In Deutschland galt zun\u00e4chst die ukrainische Leihmutter als Mutter, da sie das Kind geboren hatte.\u00a0 Der Wunschvater hatte die Vaterschaft aber bereits rechtlich wirksam anerkannt, sodass seine Frau als Stiefmutter des Kindes angesehen wurde. F\u00fcr diese Konstellation gestattete das OLG Frankfurt am Main die Adoption durch die Stiefmutter, da sie dem Wohl des Kindes im Sinne von \u00a7 1741 Absatz 1 Satz 1 BGB diene und ein Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis entstanden, jedenfalls aber zu erwarten sei. Schlie\u00dflich habe die Stiefmutter bereits aktiv die Mutterrolle mit all den hierzu geh\u00f6renden Aufgaben \u00fcbernommen und werde dies auch weiterhin tun (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.2.2019 &#8211; 1 UF 71\/18).<\/p>\n<p>In einer weiteren Entscheidung aus Dezember 2023 hat sich das OLG Frankfurt am Main erneut mit der <strong>Stiefkindadoption nach Leihmutterschaft in der Ukraine<\/strong> befasst (OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 14.12.2023 zum Beschluss 2 UF 33\/23 vom 12.12.2023). Die Richter stellten fest, dass die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft m\u00f6glich ist: Die Ehefrau beantragte die Adoption des minderj\u00e4hrigen Kinds ihres Ehemanns. Die Eheleute hatten sich zuvor an eine ukrainische Kinderwunschklinik gewendet. Dort wurde mithilfe einer Eizellspende bei einer ukrainischen Frau eine Schwangerschaft eingeleitet. Der Ehemann erkannte die Vaterschaft des Anfang 2020 von der Leihmutter in der Ukraine geborenen Kindes an. Es konnte wegen Geburtskomplikationen und infolge der pandemiebedingten Grenzschlie\u00dfungen erst im Sommer 2020 von seinen deutschen Wunscheltern in ihren Haushalt aufgenommen werden. Das Familiengericht hatte den Adoptionsantrag noch zur\u00fcckgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Eheleute hatte vor dem OLG Frankfurt am Main Erfolg. Die f\u00fcr eine Adoption notwendige <strong>sittliche Rechtfertigung<\/strong> k\u00f6nne auch bei einer Stiefkindadoption vorliegen, begr\u00fcndete der 2. Familiensenat seine Entscheidung. Es komme im Ergebnis ma\u00dfgeblich darauf an, ob es aus Gr\u00fcnden des Kindeswohles erforderlich sei, dass das Kind auch zu der Stiefmutter ein rechtliches Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis begr\u00fcnden k\u00f6nne. Voraussetzung daf\u00fcr sei wie \u00fcblich, dass es im Haushalt beider Wunscheltern ohne Beanstandungen erzogen werde und diese beiden als seine <strong>sozialen Eltern<\/strong> kenne.<\/p>\n<p>Bei der vorliegenden Leihmutterschaft sei aber zus\u00e4tzlich zu ber\u00fccksichtigen, dass die Leihmutter das Kind zu keinem Zeitpunkt bei sich habe aufnehmen wollen und nach der Geburt die nach deutschem Recht erforderliche Einwilligung in die Adoption erkl\u00e4rt habe. Deswegen sei das Kind letztlich <strong>auf die Wunscheltern angewiesen<\/strong>. In diesem Fall m\u00fcsse die Stiefmutter die st\u00e4rkere Position als rechtliche Mutter des Kindes auch deswegen erhalten, damit die Zuordnung des Kindes etwa bei Trennung vom Vater oder nach dessen Tod wie bei zwei rechtlichen Eltern \u00fcblich nach Kindeswohlkriterien erfolgen k\u00f6nne. Bei rechtlichen Eltern komme es darauf an, wer die engere Bindung zum Kind habe. Das k\u00f6nne auch die \u2013 soziale \u2013 Mutter sein. Da ohne Adoption im Fall einer Trennung der Wunscheltern das Kind regelm\u00e4\u00dfig beim einzig rechtlichen Elternteil bleiben m\u00fcsse und auf die bedeutend schw\u00e4cheren Umgangsrechte zum getrenntlebenden Stiefelternteil angewiesen sei, m\u00fcsse die <strong>soziale Elternschaft<\/strong> der Mutter im Wege der Adoption <strong>in eine rechtliche Mutterschaft<\/strong> <strong>umgewandelt<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Es komme dabei nicht darauf an, ob die Stiefmutter durch Eizellspende mit dem Kind genetisch verwandt sei. F\u00fcr die Bindung zur Stiefmutter sei aus der Perspektive des Kindes die von ihr seit Jahren eingenommene <strong>soziale Mutterstelle<\/strong> ausschlaggebend. Au\u00dferdem sei es letztlich nicht erheblich, ob der rechtliche Vater auch genetischer Vater des Kindes sei. Denn ein erheblicher Unterschied zwischen einer \u201enur\u201c rechtlichen oder einer au\u00dferdem durch ein biologisches Band verfestigten Vaterschaft sei im deutschen Abstammungsrecht kaum angelegt. Deswegen m\u00fcsse auch nicht aufgekl\u00e4rt werden, ob der im Ausland rechtlich anerkannten Vaterschaft eine Samenspende des Vaters zugrunde gelegen habe. Die im Verfahren deutlich zutage getretenen tats\u00e4chlich und ethisch hoch problematischen Umst\u00e4nde der Leihmutterschaft seien zwar <strong>rechtspolitisch<\/strong> bedeutsam, aber f\u00fcr die individuell zu beantwortende Frage nach einer <strong>am Kindeswohl orientierten L\u00f6sung<\/strong> nicht entscheidend.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Internationale Adoption<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Liegt weder die Mutterschaft noch die Vaterschaft bei den Wunscheltern, k\u00f6nnen sie grunds\u00e4tzlich das Kind gemeinsam adoptieren. In einem solchen internationalen Adoptionsverfahren sind jedoch einige H\u00fcrden zu nehmen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"anerkennung\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ma\u00dfgeblich zu ber\u00fccksichtigen ist das <strong>Adoptionsvermittlungsgesetz<\/strong>, das im Jahr 2021 angepasst wurde. Darin ist in \u00a7\u00a7 2a ff. AdVermG das internationale Adoptionsverfahren geregelt. Weitere Gesetze, die bei internationalen Adoptionen relevant sind, sind das Haager Adoptionsabkommen, das Adoptions\u00fcbereinkommens-Ausf\u00fchrungsgesetz und das Adoptionswirkungsgesetz.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>b. Ausl\u00e4ndische Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Ein anderer Weg ist die <strong>Anerkennung<\/strong> einer <strong>ausl\u00e4ndischen Entscheidung<\/strong> \u00fcber die Elternschaft. Dazu wird zun\u00e4chst eine ausl\u00e4ndische Entscheidung ben\u00f6tigt. Der BGH hat im Jahr 2019 entschieden, dass f\u00fcr eine Anerkennung der Wunscheltern als Eltern nach deutschem Recht grunds\u00e4tzlich immer eine ausl\u00e4ndische Sachentscheidung, die die Elternstellung feststellt oder einrichtet, erforderlich ist. Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass sie von einer <strong>staatlichen Autorit\u00e4t<\/strong> getroffen worden ist, welche <strong>funktional<\/strong> mit <strong>deutschen Gerichten<\/strong> gleichgestellt werden kann.<\/p>\n<p>Auch ein staatlicher ausl\u00e4ndischer <strong>Beh\u00f6rdenakt<\/strong> muss daher seiner Wirkung nach einer deutschen Gerichtsentscheidung entsprechen. Aus diesem Grund kann eine blo\u00dfe <strong>Registrierung<\/strong> <strong>nicht<\/strong> anerkannt werden &#8211; eine Geburtsurkunde oder Registrierung der Geburt entfaltet keine solche Wirkung. Das zeigt sich etwa daran, dass die Eintragung in das Register jederzeit berichtigt werden kann, wohingegen eine Gerichtsentscheidung entweder mit einer entsprechenden materiellen Rechtskraftwirkung ausgestattet ist oder die Rechtsfrage ansonsten verbindlich und abschlie\u00dfend kl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Es reicht also nicht aus, lediglich eine Geburtsurkunde oder Eintragung aus dem Geburtsregister vorzulegen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Einschr\u00e4nkungen der Anerkennung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn die Wirksamkeit der Leihmutterschaftsvereinbarung und die rechtliche Elternschaft der Wunscheltern vom zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Gericht in einem rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden <strong>Verfahren<\/strong> festgestellt worden ist, bietet die Entscheidung regelm\u00e4\u00dfig die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine <strong>freie Teilnahmeentscheidung<\/strong> der Leihmutter und f\u00fcr die <strong>Freiwilligkeit der Herausgabe<\/strong> des Kindes an die Wunscheltern. Allein durch den Umstand, dass eine Leihmutterschaft durchgef\u00fchrt wurde, wird die <strong>Menschenw\u00fcrde<\/strong> der Leihmutter nicht verletzt. Das Umgehen des in Deutschland geltend Verbots der Leihmutterschaft gen\u00fcgt als Versagungsgrund allein jedoch nicht, sagt der Bundesgerichtshof. Das gilt erst recht auch aus der Perspektive des Kindes, das ohne die Leihmutterschaft nicht geboren w\u00e4re.<\/p>\n<p>Die Menschenw\u00fcrde der Leihmutter k\u00f6nnte allerdings dann verletzt sein, wenn die Leihmutterschaft unter Umst\u00e4nden durchgef\u00fchrt werde, die eine freiwillige Mitwirkung der Leihmutter in Frage stellen, oder wesentliche Umst\u00e4nde im Unklaren bleiben, etwa <strong>Angaben zur Person der Leihmutter<\/strong>, zu den <strong>Bedingungen<\/strong>, unter denen sie sich zum Austragen der Kinder bereiterkl\u00e4rt hat, und zu einer getroffenen <strong>Vereinbarung<\/strong> oder wenn im ausl\u00e4ndischen Gerichtsverfahren grundlegende <strong>verfahrensrechtliche Garantien<\/strong> au\u00dfer Acht gelassen worden sind. Dann ist eine Anerkennung in Deutschland nicht m\u00f6glich. Daher ist es wichtig, zur Vermeidung von Komplikationen bei der sp\u00e4teren Legalisierung der Elternschaft in Deutschland von Anbeginn diese Aspekte zu kennen und zu ber\u00fccksichtigen, also darauf zu achten, dass keine W\u00fcrdeverletzungen entstehen und vor allem nach der Geburt das Kind freiwillig an die Wunscheltern \u00fcbergeben wird.<\/p>\n<p>Es ist daher wichtig, die Leihmutterschaft nicht nur vertraglich gut (und klug) auszugestalten, sondern auch den gesamten Verlauf bis zur \u00dcbergabe des Kindes an die Wunscheltern im Lichte der Anforderungen des deutschen Rechts zu \u00fcberwachen und ggf. zu dokumentieren. Wir haben auf diesem Wege vor deutschen Gerichten und Standes\u00e4mtern bereits eine Vielzahl von Entscheidungen aus L\u00e4ndern, die die Leihmutterschaft zulassen, anerkannt bekommen.<\/p>\n<p>Notwendig daf\u00fcr war aber, \u00fcber die Aspekte der \u00f6ffentlichen Ordnung und besonderen ausl\u00e4ndischen Entscheidungsqualit\u00e4t hinaus, fast immer auch ein Nachweis der <strong>genetischen Abstammung<\/strong> von zumindest einem Wunschelternteil. Der Bundesgerichtshof hat das in seiner grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2014 so angenommen, mittlerweile haben sich aber bereits einige Gerichte dar\u00fcber hinweggesetzt und eine Anerkennung auch <strong>ohne genetischen Zeugungsbeitrag<\/strong> akzeptiert, so u.a. das Kammergericht Berlin und das Amtsgericht Sinsheim:<\/p>\n<p>Die Anerkennung einer ausl\u00e4ndischen Entscheidung, die die rechtliche Elternschaft \u2013 nur \u2013 dem Wunschvater zuweist und zugleich feststellt, die Leihmutter sei nicht rechtm\u00e4\u00dfiges Elternteil, h\u00e4ngt nach ihrer Auffassung nicht mehr davon ab, dass der Wunschvater auch <strong>genetisch<\/strong> mit dem Kind verwandt ist. Ist die ausl\u00e4ndische Entscheidung bereits <strong>vor der Geburt<\/strong> des Kindes ergangen, gebietet es der Grundsatz der Wahrheit der Personenstandsf\u00fchrung im Personenstandsrecht zudem auch nicht, den Vornamen und Familiennamen der Leihmutter im Haupteintrag des Geburtsregisters einzutragen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Keine biologische oder genetische Mutterschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>In Bezug auf die Elternstelle <em>Mutter<\/em> weicht die rechtliche Bewertung der Mutterschaft nach dem Recht des ausl\u00e4ndischen Leihmutterschaftsstaates regelm\u00e4\u00dfig von derjenigen des deutschen Rechts ab. Denn die Wunschmutter, nicht die das Kind geb\u00e4rende Leihmutter, ist danach rechtlich Mutter des Kindes.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vaterschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer Vater des Kindes ist, unterscheidet sich nach den beteiligten Rechtssystemen. Im Geburtsland des Kindes wird der Ehepartner der Leihmutter, soweit vorhanden, regelm\u00e4\u00dfig nicht zum Vater, denn das jeweilige Landesrecht erkennt meist die Wunscheltern als rechtliche Eltern an. Aus Sicht des deutschen Rechts ist das aber anders. Hier kommt das sogenannte <strong>Internationale Privatrecht<\/strong> zur Anwendung. Es besagt, dass das Recht, welches f\u00fcr die Zuordnung des Kindes zu einem oder beiden Eltern heranzuziehen ist, festgestellt werden muss. M\u00f6glich ist insoweit das Recht des Landes, in dem die Wunscheltern ihren <strong>gew\u00f6hnlichen Aufenthalt<\/strong> haben, m\u00f6glich ist aber auch das Recht der jeweiligen <strong>Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong> oder sogar des Landes, mit dem die Eltern als <strong>Ehepaar<\/strong> am engsten verbunden sind. Die Pr\u00fcfung und Bestimmung ist ein sehr komplexer Vorgang, der besondere Expertise und Erfahrung voraussetzt.<\/p>\n<p>Das anwendbare Recht muss sich auf das Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis beziehen; nach Auffassung des BGH hat das Kind regelm\u00e4\u00dfig keinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt im Geburtsland. <strong>Es leitet seinen Aufenthalt von jenem seiner Wunscheltern ab<\/strong>. Wenn das Kind gleich nach der Geburt mit seinen Wunscheltern nach Deutschland reist, wird also nicht auf das Recht des Geburtslandes abgestellt werden k\u00f6nnen \u2013 nach welchem die Wunscheltern rechtliche Eltern des Kindes geworden sind. Das w\u00e4re nur dann anders, wenn sie dort einen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt h\u00e4tten oder Staatsangeh\u00f6rige dieses Staates w\u00e4re oder mit ihm als Ehepaar eng verbunden w\u00e4ren\u2026 Auch insofern dr\u00e4ngen sich fr\u00fchzeitige fachanwaltliche Beratungen \u00fcber die bestehenden Optionen auf.<\/p>\n<p>Basiert die Elternschaft also nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung des Staates, in dem das Kind durch die Leihmutter zur Welt gebracht worden ist, orientiert sich das Recht der Elternschaft am deutschen Familienrecht. Es verbleibt der Wunschmutter, die folglich in Deutschland nicht zur Mutter wird, nur die M\u00f6glichkeit der <strong>Adoption<\/strong>. Es gibt aber <strong>Ausnahmen<\/strong>:<\/p>\n<p>F\u00fcr die Vaterschaft k\u00f6nnen au\u00dferhalb des ausl\u00e4ndischen Rechts am Ort der Geburt bzw. Durchf\u00fchrung der Leihmutterschaft verschiedene nationale Rechte herangezogen werden, beispielsweise das Recht seiner <strong>Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong> oder des, abweichenden, <strong>gew\u00f6hnlichen<\/strong> <strong>Aufenthalts<\/strong>. Von daher ist es bereits schwierig, die Vaterschaft in Bezug auf das Kind zu statuieren, wenn mehrere kollidierende Rechtsordnungen in Betracht kommen. Noch problematischer wird es bei verheirateten Leihm\u00fcttern. Denn aus z.B. deutscher Rechtssicht w\u00e4re ihr Ehemann Vater des Kindes, was dazu f\u00fchrt, dass diese Elternstelle besetzt ist und erst einmal beseitigt werden m\u00fcsste, um selbst Vater werden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ist die Leihmutter hingegen nicht verheiratet, kann der Wunschvater seine Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter anerkennen. Das ist nach deutschem Recht auch schon vor der Geburt m\u00f6glich. Notwendig ist daf\u00fcr aber eine die Vaterschaft best\u00e4tigende \u00f6ffentliche Urkunde, also von einem Notar oder einem deutschen Konsulat. Leider f\u00fchren nicht alle deutschen Auslandsvertretungen diese Beurkundungen durch.<\/p>\n<p>Bei nicht deutschen Wunschv\u00e4tern wird es komplizierter. Denn deutsches Abstammungsrecht findet auf sie h\u00e4ufig keine Anwendung, Folge ist, dass <strong>Auslandsvertretungen des Wunschvaters<\/strong> involviert werden m\u00fcssen, um \u00fcberhaupt rechtswirksam eine Vaterschaft erlangen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Keine Anerkennung einer ausl\u00e4ndischen Geburtsbescheinigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben der M\u00f6glichkeit, eine ausl\u00e4ndische Gerichtsentscheidung in Deutschland anerkennen zu lassen, k\u00f6nnte als Entscheidung auch eine beh\u00f6rdliche, ministerielle oder notarielle Urkunde, Entscheidung oder Bescheinigung in Betracht kommen. Inwieweit das im Einzelfall zul\u00e4ssig ist, muss genau gepr\u00fcft werden. Es empfiehlt sich daher, schon im Vorfeld bei der L\u00e4nderauswahl anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sp\u00e4ter keine b\u00f6sen \u00dcberraschungen zu erleben.<\/p>\n<p>In einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 hat das OLG Celle entschieden, dass auch eine zur\u00fcckweisende ausl\u00e4ndische Gerichtsentscheidung in Verbindung mit beh\u00f6rdlichen Dokumenten nicht ausreicht, um in Deutschland anerkannt werden zu k\u00f6nnen. Das ausl\u00e4ndische Gericht hatte festgestellt, das die Wunscheltern rechtlich ohne Zweifel Eltern des Kindes geworden sind, so, wie in der Geburtsurkunde und ministeriellen Best\u00e4tigung ausgewiesen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"einreise_deutschland\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Eine gerichtliche Feststellung sei daher nicht m\u00f6glich, weshalb der darauf gerichtete Antrag zur\u00fcckgewiesen wurde. Die Wunscheltern hatten argumentiert, dass die Entscheidungsgr\u00fcnde in Verbindung mit den weiteren Urkunden als Entscheidung ausreichen, das OLG hat das jedoch anders gesehen und den Antrag auf Anerkennung abgelehnt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"7\">\n<li><strong> Einreise nach Deutschland<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Leihmutter f\u00fchrt unabh\u00e4ngig von der davon unber\u00fchrten Problematik der Mutterschaft dazu, dass jedenfalls der Wunschvater auch rechtlich Vater des Kindes ist und mit <em>seinem<\/em> Kind legal in die Bundesrepublik einreisen kann. Die Ausreise aus dem Geburtsland und Einreise in die Bundesrepublik ist jedoch von besonderen Anforderungen gepr\u00e4gt. Ohne ausreichende <strong>Dokumente<\/strong> ist beides nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einreise ist grunds\u00e4tzlich ein <strong>Pass<\/strong> oder <strong>Einreisevisum<\/strong> des Kindes erforderlich. Einen vorl\u00e4ufigen deutschen Pass erh\u00e4lt das aber Kind nur, wenn ein Elternteil Deutscher ist und die rechtliche Abstammung nachgewiesen werden kann. Zust\u00e4ndig sind die deutschen Botschaften, konkret die Konsularabteilungen im Land, in welchem die Leihmutterschaft durchgef\u00fchrt worden ist. Notwendig f\u00fcr die Passausstellung ist beispielsweise eine formwirksame Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserkl\u00e4rung der Leihmutter. Beides kann von einem Deutschen Konsulat beurkundet werden.<\/p>\n<p>Ist keine Anerkennung der Vaterschaft m\u00f6glich, weil die Leihmutter beispielsweise verheiratet ist, werden die Aus- und Einreiseprobleme gr\u00f6\u00dfer. Zwar erhalten die Wunscheltern regelm\u00e4\u00dfig eine <strong>Geburtsurkunde<\/strong>, in der sie als Eltern benannt sind. Daraus folgt aber nicht sogleich auch der Anspruch, auch einen deutschen Pass zu erhalten. Denn abstammungsrechtlich muss die daf\u00fcr erforderliche deutsche Elternstelle formal besonders festgestellt werden. Das geschieht z.B. durch die <strong>zustimmungsbed\u00fcrftige formwirksame Anerkennung der Vaterschaft<\/strong>.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"geburtenregister\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Ist das einmal nicht m\u00f6glich, weil bspw. eine Beurkundung abgelehnt wird oder die Leihmutter nicht zum Konsulat reisen kann, m\u00fcssen Aus- und Einreise mittels vorhandener Dokumente, also vor allem der ausl\u00e4ndischen Geburtsurkunde, versucht werden. Eine fr\u00fchzeitige anwaltliche Beratung und Unterst\u00fctzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung der Aus- und Einreisemodalit\u00e4ten ist daher unbedingt empfehlenswert.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"8\">\n<li><strong> Eintragung im Geburtenregister<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Eintragung <em>lediglich<\/em> biologischer oder genetischer Eltern im Geburtenregister ist nach Ansicht des BGH nicht zul\u00e4ssig. Das Geburtenregister dient nur der <strong>Dokumentation der rechtlichen<\/strong>, nicht aber (auch) einer davon abweichenden biologischen oder genetischen <strong>Elternschaft<\/strong>. Dementsprechend bezieht sich der Grundsatz der <strong>Registerwahrheit<\/strong> nicht auf die biologische oder genetische Wahrheit, sondern fordert vielmehr, dass die bestehende <strong>Rechtslage<\/strong> zutreffend wiedergegeben wird. Bei der Beurkundung der Geburt ist folglich die <strong>zum Zeitpunkt der Geburt<\/strong> bestehende rechtliche Elternstellung ma\u00dfgeblich. Das f\u00fchrt in F\u00e4llen anerkannter ausl\u00e4ndischer (vorgeburtlicher) Abstammungsentscheidungen dazu, dass die Frau, die das Kind geboren hat (Leihmutter), nicht in das Geburtenregister einzutragen ist, weil sie im Zeitpunkt der Geburt <strong>nicht die rechtliche Mutter des Kindes<\/strong> war.<\/p>\n<p>Unklar ist bislang noch, ob das auch bei <strong>nachgeburtlichen<\/strong> Elternschaftsentscheidungen gilt. Standes\u00e4mter und Familiengerichte setzen das bislang unterschiedlich um: Einige erstellen Folgebeurkundungen, nachdem zun\u00e4chst die Leihmutter als rechtliche Mutter im <strong>Haupteintrag<\/strong> dokumentiert wurde, andere tragen die Wunscheltern aufgrund der auf den Zeitpunkt der Geburt (r\u00fcck-)bezogenen Wirkung auch einer <em>post-birth order<\/em> sogleich (und erstmals) im Haupteintrag ohne Folgebeurkundung ein. Diese komplizierte und rechtlich noch ungekl\u00e4rte Lage bedingt daher ebenfalls die Beratung und Vertretung durch unseren erfahrenen Experten im Kinderwunschrecht.<\/p>\n<p>Da ein Kind nach Ansicht des deutschen Rechts immer eine Mutter und einen Vater haben muss, ist die <strong>Bezeichnung<\/strong> gleichgeschlechtlicher Eltern im Standesregister problematisch. Denn es k\u00f6nnen eigentlich weder zwei V\u00e4ter noch zwei M\u00fctter als Eltern eingetragen werden. Der BGH hat bei zwei weiblichen Eltern akzeptiert, dass ein Ehegatte Mutter und der andere neutral als \u201eElternteil\u201c bezeichnet wird. Der Gesetzgeber hat demgegen\u00fcber bei einer Adoption durch gleichgeschlechtliche Eheleute vorgegeben, dass ihre Bezeichnung als Eltern entweder \u00fcbereinstimmend als M\u00fctter oder V\u00e4ter erfolgen soll. Ein adoptiertes Kind hat demnach zwei M\u00fctter oder zwei V\u00e4ter, ohne Erg\u00e4nzungen wie Co-Vater oder Mit-Mutter.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"steuerrecht\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Da es keine Regelung f\u00fcr Leihmutterschaften gibt, weil diese ja in Deutschland verboten sind, k\u00f6nnte unseres Erachtens aufgrund der Anerkennungsf\u00e4higkeit entsprechender ausl\u00e4ndischer Entscheidungen eine Orientierung an der Formulierung erfolgen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"9\">\n<li><strong> Kosten der Leihmutterschaft nicht steuerlich absetzbar<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland wirkt sich auch steuerrechtlich aus. Im Oktober 2021 entschied das Finanzgericht M\u00fcnster, dass die Kosten einer Leihmutterschaft nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen bei der Bemessung der Einkommensteuer zu ber\u00fccksichtigen seien. Das Gericht bezog sich dabei auf die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes (ESchG), das eine Leihmutterschaft in Deutschland nicht zul\u00e4sst.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"europarecht\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Geklagt hatten zwei miteinander verheiratete M\u00e4nner, die in Kalifornien die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen hatten und einen Teil der Kosten im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Finanzamt geltend machen wollten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies best\u00e4tigt und klargestellt, dass als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen Kosten f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung nur dann zu ber\u00fccksichtigen sein k\u00f6nnen, wenn die aufwandsbegr\u00fcndende Behandlung nicht gegen das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_42181677\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"10\">\n<li><strong> Europ\u00e4isches Recht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Es gibt f\u00fcr EU-Mitgliedstaaten eine neue beachtliche EuGH-Entscheidung, wonach Geburtsurkunden eines Mitgliedsstaates in anderen EU-Staaten ohne Weiteres anzuerkennen sind. Das k\u00f6nnte f\u00fcr die Elternschaft \u2013 auch bei Leihmutterschaft &#8211; beachtliche Folgen haben, denn damit w\u00e4ren gerichtlich anzuerkennende Entscheidungen innerhalb der EU obsolet.<\/p>\n<p>In die gleiche Richtung zielt der Entwurf der <strong>EU-Kommission<\/strong> aus Dezember 2022 (2022\/0402) f\u00fcr eine <strong>europ\u00e4ische Elternschaft<\/strong>: Um die Probleme bei der Anerkennung der Elternschaft f\u00fcr alle Zwecke anzugehen und die bestehende L\u00fccke im Unionsrecht zu schlie\u00dfen, schl\u00e4gt die Kommission die Annahme von Unionsvorschriften \u00fcber die internationale Zust\u00e4ndigkeit in Elternschaftssachen vor (Festlegung, welche Gerichte des Mitgliedstaats f\u00fcr Elternschaftssachen, einschlie\u00dflich der Begr\u00fcndung der Elternschaft in grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4llen zust\u00e4ndig sind) sowie \u00fcber das anzuwendende Recht (mit dem das einzelstaatliche Recht bestimmt wird, das f\u00fcr Elternschaftssachen, einschlie\u00dflich der Begr\u00fcndung der Elternschaft in grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4llen, Anwendung findet), um damit die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat begr\u00fcndeten Elternschaft in einem Mitgliedstaat zu erleichtern. Die Kommission schl\u00e4gt dar\u00fcber hinaus die Schaffung eines <strong>europ\u00e4ischen Elternschaftszertifikats<\/strong> vor, das Kinder (oder ihre gesetzlichen Vertreter) beantragen und verwenden k\u00f6nnen, um den Nachweis ihrer Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern.<\/p>\n<p>Elternschaft soll k\u00fcnftig <strong>unabh\u00e4ngig<\/strong> davon sein soll, <strong>wie das Kind empfangen oder geboren wurde<\/strong> und au\u00dferdem unabh\u00e4ngig von der Art der Familie des Kindes. Gleichgeschlechtliche Eltern und die Anerkennung der Elternschaft eines innerstaatlich in einem Mitgliedstaat adoptierten Kindes werden eingeschlossen. Der Entwurf stellt dar\u00fcber hinaus fest, dass die elternschaftliche Anerkennung unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit des Kindes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit der Eltern gelten soll, also ma\u00dfgeblich bezogen ist auf den gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort. In einem EU-Mitgliedstaat begr\u00fcndete Elternschaft soll dann ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Der Entwurf sieht vor, dass in einem Mitgliedstaat ergangene gerichtliche Entscheidungen und ausgestellte \u00f6ffentliche Urkunden mit verbindlicher Rechtswirkung sowie \u00f6ffentliche Urkunden ohne verbindliche Rechtswirkung mit der im Ausstellungsmitgliedstaat geltenden formellen Beweiskraft in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen sind.<\/p>\n<p>Ob, und wenn ja, wann, eine Umsetzung erfolgt, ist offen. Die Annahme des Vorschlags muss im Rat einstimmig erfolgen. Das d\u00fcrfte in Ansehung der Position einiger Mitgliedstaaten fraglich sein.<\/p>\n<p>Als Fachanwaltskanzlei f\u00fcr Familienrecht mit besonderer Expertise im Bereich Kinderwunsch und einschl\u00e4giger langj\u00e4hriger Erfahrung mit Leihmutterschaften begleiten wir Sie rechtlich von der Planung der Leihmutterschaft bis zur R\u00fcckkehr mit allen Formalien nach Deutschland und einer etwaigen Adoption. Insbesondere pr\u00fcfen und gestalten wir Vertr\u00e4ge von Wunscheltern mit Leihm\u00fcttern sowie mit Leihmutterschafts-Agenturen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wichtiges zur Leihmutterschaft zusammengefasst<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Als Leihmutter (auch \u201eErsatzmutter\u201c) bezeichnet man eine Frau, der eine fremde befruchtete Eizelle eingesetzt wird, um ein Kind auszutragen. Leihm\u00fctter werden von Paaren und Einzelpersonen mit unerf\u00fclltem Kinderwunsch beauftragt.<\/li>\n<li>Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das folgt aus dem Embryonenschutzgesetz und dem Gesetz \u00fcber das Verbot der Vermittlung von Ersatzm\u00fcttern.<\/li>\n<li>Einige Staaten erlauben die Durchf\u00fchrung einer Leihmutterschaft. Beliebt bei deutschen Paaren mit Kinderwunsch sind die L\u00e4nder Ukraine, Griechenland, Mexiko und viele Bundesstaaten der USA, v.a. Kalifornien, Nevada, Ohio, Florida oder Texas.<\/li>\n<li>Bei einer Leihmutterschaft werden regelm\u00e4\u00dfig mehrere Vertr\u00e4ge geschlossen. Neben der Vereinbarung mit der Leihmutter, werden auch Vertr\u00e4ge mit der Leihmutterschafts-Agentur und mit der durchf\u00fchrenden Klinik geschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"kuenstl_befruchtung\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ul>\n<li>Die Kosten f\u00fcr eine Leihmutterschaft unterscheiden sich von Land zu Land, es gibt ein West-Ost-Gef\u00e4lle. In den USA ist es am teuersten (rund 160.000 EUR), in der Ukraine am g\u00fcnstigsten (zwischen 45.000 EUR &#8211; 75.000 EUR).<\/li>\n<li>Die Elternschaft nach Leihmutterschaft kann \u00fcber eine ausl\u00e4ndische Entscheidung in Deutschland anerkannt werden, au\u00dferdem besteht die M\u00f6glichkeit der Stiefkind-Adoption.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1><span style=\"color: #5ea7ff;\">B. K\u00fcnstliche Befruchtung<\/span><\/h1>\n<ul>\n<li><strong>Kinderwunsch-Rechtsanw\u00e4lte <\/strong>(k\u00fcnstliche Befruchtung, Samenspende etc.)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sowohl die Medizin als auch das Recht bieten Paaren mit Kinderwunsch heute eine Vielzahl von M\u00f6glichkeiten, Eltern zu werden. Doch welche Rechte und Beschr\u00e4nkungen gelten f\u00fcr Betroffene in Deutschland und welche Optionen bieten das Ausland? Fachanwalt f\u00fcr Familienrecht und Medizinrecht Dr. Oldenburger ber\u00e4t bundesweit und international in allen Rechtsfragen vom Abstammungsrecht bis zum Embryonenschutzgesetz. Paare mit Kinderwunsch begleitet er von der Planung bis zur Realisierung und rechtlichen Sicherung der Familie. Nachfolgend geben wir Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber die aktuellen M\u00f6glichkeiten der Medizin, wie sie genutzt werden k\u00f6nnen und welche rechtlichen Grenzen und Folgen zu beachten sind.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Beratung im Kinderwunsch-Recht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"recht_deutschl\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Die T\u00e4tigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Kinderwunsch erfordert vertiefte rechts\u00fcbergreifende Kenntnisse im Familien-, Medizin- und Sozialrecht. Da es keinen besonderen Fachanwalt f\u00fcr Kinderwunschrecht gibt, sind in dieser komplexen Materie spezialisierte Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Familienrecht und\/oder Medizinrecht wie Dr. Oldenburger t\u00e4tig.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol>\n<li><strong> Rechtslage in Deutschland <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Recht der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung<\/strong> ist geregelt, dass verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare Anspruch auf k\u00fcnstliche Befruchtungen haben. Dazu m\u00fcssen sie eigene Keimzellen, also Samen- und Eizellen, zur Verf\u00fcgung stellen. Ein\/e \u00c4rztin oder Arzt, die\/ der die k\u00fcnstliche Befruchtung sp\u00e4ter nicht durchf\u00fchrt, muss das Ehepaar vorher ausf\u00fchrlich <strong>beraten<\/strong>. Von beiden Partnern muss ein HIV-Test vorliegen. Die Frau muss \u00fcber einen umfassenden Impfschutz verf\u00fcgen, wichtig sind insbesondere R\u00f6teln, Windpocken und Keuchhusten. Beide Partner m\u00fcssen zudem mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau j\u00fcnger als 40 Jahre, der Mann j\u00fcnger als 50 Jahre. Die Kosten f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, werden von der Krankenkasse <strong>h\u00e4lftig<\/strong> \u00fcbernommen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\" id=\"kryokonservierung\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p>Wenn es an einer der gesetzlichen Voraussetzung fehlt, k\u00f6nnten <strong>privat\u00e4rztliche Behandlungen<\/strong> in Betracht gezogen werden. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verbietet jedoch \u00c4rzt:innen, eine Eizelle k\u00fcnstlich zu befruchten, um sie einer Frau einzusetzen, die die befruchtete Eizelle f\u00fcr eine andere Frau auszutragen bereit ist (sogenannte Ersatz- oder Leihmutterschaft). Gleiches gilt f\u00fcr die Entnahme einer Eizelle zu dem Zweck, sie zu befruchten und dann einer anderen Frau einzusetzen. Dann bleibt nur die M\u00f6glichkeit, im Ausland nach M\u00f6glichkeiten f\u00fcr z.B. Eizellspende oder Leihmutterschaft zu suchen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column us_custom_ffd27ab9\"><div class=\"wpb_wrapper\"><ol start=\"2\">\n<li><strong> Wer kann kryokonservierte befruchtete Eizellen verwenden?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Trennt sich ein Paar, nachdem ihre Keimzellen f\u00fcr eine k\u00fcnstliche Befruchtung verwendet und tiefgefroren, also krykonserviert, worden sind, muss gekl\u00e4rt werden, wer von ihnen \u00fcber die Zellen verf\u00fcgen kann. Kann der Mann sie f\u00fcr einen Transfer in die Geb\u00e4rmutter seiner neuen Freundin nutzen oder sich die Frau selbst (oder einer Leihmutter im Ausland) ohne Zustimmung des Mannes einsetzen lassen?<\/p>\n<ul>\n<li>Das <strong>OLG Hamburg<\/strong> hat ausgef\u00fchrt, dass hierf\u00fcr im Wesentlichen das Selbstbestimmungsrecht der Keimzellengeber relevant ist. Das <strong>LG Bonn<\/strong> hat ebenfalls darauf abgestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Keimzellengeber sichergestellt werden muss. Anders als bei nat\u00fcrlichen Befruchtungsvorg\u00e4ngen und einer daraufhin einsetzenden Zellentwicklung werde durch die k\u00fcnstliche Unterbrechung <strong>erneut<\/strong> die <strong>Zustimmung<\/strong> zur weiteren Verwendung von <strong>beiden<\/strong> Keimzellengeber erforderlich, da diese Grundvoraussetzung f\u00fcr eine reproduktionsmedizinische Behandlung werde und Ausdruck der grundrechtlich gesch\u00fctzten Reproduktionsfreiheit als Teil des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts sei.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Das LG Bonn verweist erg\u00e4nzend auf eine Entscheidung des <strong>Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte<\/strong> (EGMR), Gro\u00dfe Kammer, in einem Urteil vom 10.04.2007, wonach die Zustimmung beider Keimzellengeber auch im Sinne von Art. 8 EMRK das Recht auf Achtung der Entscheidung f\u00fcr oder gegen eine Mutter- oder Vaterschaft einschlie\u00dfe. Dieses Recht <strong>k\u00f6nne nicht durch die Wahl einer Reproduktionsmethode und auch nicht einseitig auf einen Elternteil verlagert werden<\/strong>. Denn im Vergleich zu einem nat\u00fcrlichen Verlauf nach initialer <strong>Befruchtung<\/strong> sei durch die konsensuale Entscheidung, diesen Vorgang <strong>k\u00fcnstlich zu unterbrechen<\/strong>, auch der <strong>Zeitpunkt der Entscheidung, ein Kind zu zeugen, k\u00fcnstlich nach hinten verlagert<\/strong>, sodass bis zur Kernverschmelzung und dem anschlie\u00dfenden Transfer f\u00fcr beide Keimzellengeber gleicherma\u00dfen die M\u00f6glichkeit bestehe, sich noch gegen die Zeugung werdenden menschlichen Lebens zu entscheiden. Ein Widerruf bis zum Transfer beeintr\u00e4chtige indes nicht das Recht des Embryos auf Leben.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Der EGMR wies darauf hin, dass z.B. in <strong>\u00d6sterreich und Italien ein vorgelagerter Zeitpunkt<\/strong> gesetzlich bestimmt ist, und zwar im Hinblick auf die Fertilisation, ab welchem ein Widerruf nicht mehr m\u00f6glich ist. Im entschiedenen Fall hatte sich allerdings <strong>England<\/strong> zu einer <strong>Widerruflichkeit bis zu einem Transfer<\/strong> entschieden, was der EGMR nicht als europarechtswidrig angesehen hat. Insoweit seien die L\u00e4nder frei, eine zeitliche Dimension f\u00fcr einen solchen Widerruf im nationalen Recht zu konkretisieren. In Deutschland gibt es bislang keine solche gesetzliche zeitliche Dimension.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Der <strong>Bundesgerichtshof<\/strong> (BGH) geht auch davon aus, dass ein Ehemann seine Zustimmung der Ehefrau gegen\u00fcber im Grundsatz <strong>bis zum Zeitpunkt eines Transfers frei widerrufen<\/strong> und auf diese Weise die mit der Zustimmung verbundenen Vereinbarungen k\u00fcndigen kann. Das ergebe sich schon durch eine Auslegung der die Zustimmung enthaltenden Absprache. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung k\u00f6nne nicht angenommen werden, dass sich beide Wunscheltern ohne Widerrufsm\u00f6glichkeit binden wollen, in Zukunft auch dann mit einer heterologen Insemination einverstanden zu sein, wenn aufgrund ver\u00e4nderter Umst\u00e4nde oder auch nur aufgrund einer Sinnes\u00e4nderung eine auf diese Weise zustande kommende Schwangerschaft nicht mehr gewollt sei.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine unwiderrufliche Bindung w\u00e4re aber auch unwirksam, weil sie gegen elementare Grunds\u00e4tze des Familienrechts und des Verfassungsrechts verstie\u00dfe. <strong>Eine vertragliche Verpflichtung der Eheleute zu einer bestimmten Familienplanung erkennt die Rechtsordnung nicht an<\/strong>. Das gilt auch, wenn das Kind nicht auf nat\u00fcrliche Weise, sondern durch heterologe Insemination gezeugt werden soll. Widerruft der Ehemann seine Zustimmung, bevor die zur Schwangerschaft f\u00fchrende Insemination durchgef\u00fchrt worden ist, so treffen ihn aus der Zustimmungsvereinbarung nur solche Verbindlichkeiten, die bis zu dem Widerruf bereits entstanden waren (z.B.: die Haftung f\u00fcr Klinikkosten).<\/p>\n<p>Erst von dem <strong>Zeitpunkt der Insemination<\/strong> an ist ein Widerruf der Zustimmungsvereinbarung <strong>nicht<\/strong> mehr m\u00f6glich. Mit der Insemination hat ein Vorgang begonnen, der &#8211; normalen Verlauf vorausgesetzt &#8211; unumkehrbar zu der Geburt eines Kindes f\u00fchrt. Insofern sind vollendete Tatsachen geschaffen worden. Ein Widerruf des Mannes zu diesem Zeitpunkt k\u00f6nnte die Geburt des Kindes nicht mehr verhindern, und zwar auch dann nicht, wenn die \u00fcbrigen Beteiligten bereit w\u00e4ren, den Sinneswandel des Mannes zu akzeptieren. Deshalb w\u00fcrde ein Widerruf zu diesem Zeitpunkt letztlich nicht mehr die Zustimmung zu der heterologen Insemination betreffen, sondern nur den Versuch des Mannes darstellen, die Konsequenzen abzuwehren, die sich f\u00fcr ihn notwendigerweise aus der mit seiner Zustimmung durchgef\u00fchrten heterologen Insemination ergeben.<\/p>\n<p>Solange es an einer gesetzlichen Regelung fehle, so der BGH, k\u00f6nne die L\u00f6sung nicht darin bestehen, dass dem Mann, der durch seine Zustimmung zur heterologen Insemination die Geburt des Kindes entscheidend mitveranlasst habe, aus allgemeinen Gerechtigkeits\u00fcberlegungen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet wird, sich durch eine in seinem Belieben stehende Anfechtung seiner Verantwortung f\u00fcr das Kind zu entziehen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"g-cols wpb_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\" style=\"--columns-gap:3rem;\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"w-message color_blue with_icon with_close\"><div class=\"w-message-icon\"><i class=\"fas fa-lightbulb-exclamation\"><\/i><\/div><div class=\"w-message-body\"><p><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dr. Oldenburger<\/a><\/span> ber\u00e4t und vertritt Einzelpersonen, verschiedene- und gleichgeschlechtliche Paare auf dem Weg der Kinderwunscherf\u00fcllung auch bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionen. Senden Sie ihm eine E-Mail an (<span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"mailto:oldenburger@schneiderstein.de\">oldenburger@schneiderstein.de<\/a><\/span>) oder nutzen Sie unser <a href=\"\/kontakt\/mail\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontaktformular<\/span><\/a>.<br \/>\n\u00dcbrigens: Wir bieten l\u00e4nderspezifische Paketpreise bei Leihmutterschaft und internationalen Adoptionsverfahren von A-Z (Festpreise) oder modulare Honorare abh\u00e4ngig von Ihren Leistungsw\u00fcnschen an. Damit sind Ihre Aufwendungen von vornherein kalkulierbar. <span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"\/rechtsanwaelte\/dr-marko-oldenburger\/#topthemen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen zum Thema Kinderwunsch hier.<\/a><\/span><\/p>\n<\/div><button class=\"w-message-close\" type=\"button\" aria-label=\"Sluiten\"><\/button><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"A. Draagmoederschap Overweeg je draagmoederschap omdat je eigen zwangerschap onmogelijk, zeer riskant of niet gewenst is? Het uitvoeren van een draagmoederschap in het buitenland roept tal van juridische vragen op. Van het opstellen van contracten tot een terugkeer naar Duitsland en, indien nodig, adoptie, er zijn een aantal hordes te nemen. Dr Oldenburger adviseert en vertegenwoordigt je...","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3910","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3910","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3910"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3910\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.anwaelte-schneider-stein.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3910"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}