Kooperation Öffentliches Recht
Dr. Heinze & Partner
Da es diverse Schnittstellen des Familien- und Erbrechts zum Öffentlichen Recht gibt, kooperieren Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner für das Öffentliche Recht mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner. In Scheidungsverfahren, Umgangsstreitigkeiten und Erbfällen benötigen wir häufig die Expertise der Kanzlei Dr. Heinze & Partner für Verfassungsbeschwerden, Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Schulrecht, Prüfungsrecht und Studienplatzklagen. Umgekehrt erhalten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Verfassungsbeschwerden und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Verfahren mit Bezug zum Familien- und Erbrecht unsere Expertise. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind eine eigenständige Kanzlei und lediglich ein Kooperationspartner der Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
- Verwaltungsrecht / Verfassungsbeschwerden:
www.heinze-rechtsanwaelte.de - Prüfungsrecht / Prüfungsanfechtungen:
www.heinze-pruefungsanfechtung.de - Studium / Studienplatzklagen:
www.heinze-studienplatzklage.de