Mediation für Familienrecht und Erbrecht in Hamburg

Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur einvernehmlichen Regelung von Konflikten. Wir bieten Mediation in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht an.
Dabei unterstützt ein neutraler Dritter, der Mediator, die Konfliktparteien darin, im Rahmen eines strukturierten Verfahrens eine eigenständige Lösung ihrer Streitigkeiten zu erarbeiten.

Ziel der Mediation ist der Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung.

Erfahrungsgemäß haben Vereinbarungen, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurden, länger Bestand, weil sie im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen keine Gewinner oder Verlierer zurücklassen. Insbesondere im Bereich Familienrecht, so z.B. bei Trennung und Scheidung von der auch Kinder betroffen sind, ist es sinnvoll, alles dafür zu tun, den Kindern auch weiterhin Beziehungen zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Dies gelingt besser, wenn Trennungsfolgen auch in einer Zeit schwerster Konflikte und Streitigkeiten fair, mit gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der Selbstachtung gelöst werden.

Auch im Bereich Erbrecht stellt Mediation einen sinnvollen Lösungsweg dar, der einen gerade in diesem Rechtsgebiet nicht ungewöhnlichen langwierigen Rechtsstreit vermeiden kann.

In unserem Büro befindet sich auch die örtliche Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.

Das Mediationsverfahren erstreckt sich in der Regel über 5 bis 10 Sitzungen mit ein- bis zweistündiger Dauer. In bestimmten Konstellationen oder auch in eng umgrenzten Konflikten (z.B. nur zu einem Teilbereich der Auseinandersetzung) kann auch nur ein –dafür aber längerer- Termin sinnvoll sein.

Das Honorar für die Mediation wird individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand.

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