Unterhalt

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat häufig sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung. Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch auch für geschiedene Ehegatten vor. Unsere Anwälte für Unterhaltsrecht stehen Ihnen bei der oft komplexen Berechnung des Unterhaltsanspruchs zur Seite.

Das Thema Unterhalt ist rechtspolitisch umstritten und immer wieder Änderungen unterworfen, die sich auch auf langjährige Ehen auswirken. Um eine klare Regelung für die eigene Ehe zu schaffen, ist ein Ehevertrag anzuraten.

Trennungsunterhalt

Leben Ehegatten getrennt, besteht die Möglichkeit, dass der eine Ehegatte nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen Trennungsunterhalt von dem anderen verlangen kann.

War ein Ehegatte bis zur Trennung nicht erwerbstätig, hat etwa den gemeinsamen Haushalt geführt, kann er nicht ohne Weiteres darauf verweisen werden, eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Anders verhält es sich aber, wenn z.B. eine frühere Erwerbstätigkeit, die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Dauer der Ehe Trennungsunterhalt ausschließen.

Unterhaltspflicht trotz Verzichts

Ist die Ehe noch nicht geschieden, ist ein Unterhaltsverzicht ausgeschlossen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Trennungsunterhalt im Wege einer Unterhaltsvereinbarung zu konkretisieren, indem dessen Angemessenheit näher angegeben wird.

Nachehelicher Unterhalt

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass nach einer Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt zu sorgen hat. Zugleich sind aber Anspruchsgrundlagen im Unterhaltsrecht formuliert, die einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gewähren können. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Weil sich die Verhältnisse mit der Zeit wandeln können, prüfen unsere Fachanwälte für Familienrecht mit großer Erfahrung im Unterhaltsrecht auch eine Herabsetzung oder Befristung von Unterhaltszahlungen.

Kindesunterhalt

Gerade bei begrenzter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten stellt sich die Frage nach der Rangfolge, in der Unterhaltsansprüche zu bedienen sind. Ein Fachanwalt für Familienrecht unserer Kanzlei hilft Ihnen weiter, denn auch wenn die Trennung schon eine längere Zeit zurückliegt kann es ratsam sein, die Ansprüche erneut prüfen zu lassen.

Minderjährige Kinder beispielsweise genießen Vorrang hinsichtlich der Unterhaltsansprüche. Das Unterhaltsrecht geht begründet davon aus, dass minderjährige Kinder sich keinesfalls aus eigener Kraft ernähren können. Wichtig ist außerdem, dass derjenige Unterhaltsberechtigte vorgeht, der Kindesbetreuung leistet. Häufig sind die übrigen Partner nachrangig.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Rangfolge durch Veränderungen der Umstände mit der Zeit ändern kann. Es kann sich daher auszahlen, die Anwälte für Unterhaltsrecht unserer Kanzlei für ein Beratungsgespräch hinzuzuziehen, wenn sich die persönlichen Verhältnisse eines geschiedenen Ehegatten geändert haben.

Die Fachanwälte für Familienrecht von Schneider Stein & Partner unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch -verpflichtete bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung von Ansprüchen.

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