Über Uns

Rechtsanwälte Schneider Stein und Partner
Scheidungen zerschneiden nicht nur die Einheit der Familie, sondern werfen auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht vielerlei Fragen auf. Diese lösen Beratungsbedarf aus, welcher regelmäßig die Einschaltung eines Anwaltes notwendig machen.

Die Spezialisierung im Familien- und Erbrecht besitzt in der Hamburger Kanzlei Schneider Stein & Partner eine jahrzehntelange Tradition. Die Kanzlei wurde im Jahre 1955 durch den Rechtsanwalt Johannes Schneider gegründet. Nach Aufnahme weiterer qualifizierter Anwälte sind heute insgesamt elf Anwälte, darunter acht Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht in den Rechtsgebieten des Familienrechts und ein Fachanwalt für Erbrecht in den Rechtsgebieten des Erbrechts tätig. Für weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsfeldern klicken Sie bitte hier.

Verstärkt wird unser Team durch unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter Rechtsanwältin Pia Schulze und Dirk van Buiren, LL.M. (Yale), Familienrichter i.R., der uns mit seiner langjährigen Erfahrung insbesondere in besonders umfangreichen und schwierigen Fällen unterstützt.

Eine erfolgreiche Vertretung auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts basiert nach der Überzeugung aller Anwälte unserer Kanzlei auf der Bereitschaft, jeden Mandanten mit persönlichem Einsatz durch eine Auseinandersetzung zu führen. Dieses Prinzip wird bei der Mandatsbearbeitung in der Weise umgesetzt, dass die individuelle Situation des Klienten in den Mittelpunkt gestellt wird, ohne dabei die gesetzlichen Bestimmungen aus den Augen zu verlieren. Um ein möglichst breites Fachwissen für den Mandanten nutzbar zu machen, kooperiert die Kanzlei im Bedarfsfall mit externen Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren. Die Beobachtung und Aufnahme aktueller Erkenntnisse, wie etwa der Mediation , sind ebenfalls Teil der mandantenorientierten Arbeitsweise. Hierzu zählen auch die Teilnahme und die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen.

Drei der Partner sind darüber hinaus als Mitherausgeber bzw. Autoren an einem umfangreichen Praxishandbuch zum Familienrecht beteiligt. Darüber hinaus wird auch durch die Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit im Deutschen Familiengerichtstag e.V., der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein und Gesellschaft für Erbrecht e.V. gewährleistet, dass aktuelle Entwicklungen des Rechts in der täglichen Praxis Berücksichtigung finden.