Geschichte
Die Kanzlei wurde im Jahre 1955 von Rechtsanwalt Johannes Schneider in Hamburg gegründet. Im Jahre 1965 stieß Rechtsanwalt Rolf Stein dazu. Seither hat unsere Kanzlei eine stetige Entwicklung erfahren. Heute sind zwölf Anwälte ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig.





