Nachehelicher Unterhalt

Unterhalt für die Zeit ab einer rechtskräftigen Scheidung. Neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs können Ansprüche auf Krankenvorsorgeunterhalt sowie Altersvorsorgeunterhalt bestehen. Nach der Neuregelung des Unterhaltsrechtes durch die seit dem 01.01.2008 geltende Unterhaltsreform wird auf Seiten der Zahlungspflichtigen verstärkt auf eine Befristung und/oder Begrenzung von Unterhaltsansprüchen auch bei einer längeren Ehedauer geachtet. Auf Seiten der Unterhaltsberechtigten ist verstärkt zu klären, inwieweit ehebedingte Nachteile einen ggf. unbefristeten oder unbegrenzten Unterhalt rechtfertigen. Beide Positionen können auch im Rahmen von Änderungen von bereits bestehenden Unterhaltsregelungen eine Rolle spielen.

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