Unterhalt
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung.
Unterhaltsansprüche können für Eheleute in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen. Kindesunterhalt kann von minderjährigen Kindern aber auch von volljährigen Kindern wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder beansprucht werden. Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie nicht verheirateter Elternteile erlangen zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch –verpflichtete bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung von Ansprüchen.
Unterhaltsansprüche können für Eheleute in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen. Kindesunterhalt kann von minderjährigen Kindern aber auch von volljährigen Kindern wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder beansprucht werden. Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie nicht verheirateter Elternteile erlangen zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch –verpflichtete bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung von Ansprüchen.





