Umgangsrecht
Die Regelung der Kontakte zwischen Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil ist häufig sowohl für die Eltern aber auch für die Kinder ein zentraler Punkt. Auch für Stiefelternteile, Großeltern oder Pflegeeltern kann es in diesem Bereich Regelungsbedarf geben. Wir beraten und unterstützen bei der Erarbeitung aussergerichtlicher Regelungen ebenso wie in gerichtlichen Umgangsrechtsverfahren.





