Sorgerecht
Seit 1998 kommt es anlässlich einer Scheidung nicht mehr automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge, sondern es bleibt zunächst grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dennoch sind bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.
Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung.
Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung.





