Scheidung
Ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei sind Scheidungsmandate. Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für die Mandanten sind.
Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.
Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.





