Ehe- und Partnerverträge

Sowohl für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch für unverheiratete Paare bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Insbesondere für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich dies an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis sämtlicher bei uns tätigen Anwälte.