Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht
Peter Leßmann
- 1942 geboren
- verheiratet, 3 volljährige Kinder
- Jura-Studium mit Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft im Max-Planck-Institut für internationales Privatrecht in Hamburg
- Anschließend Referendariat in Hamburg und 1972 Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Schneider Stein. Seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig
- Zulassung beim Hanseatischen OLG 1977
- Seit 1974 Sozius der Kanzlei Schneider Stein & Partner
- seit 2000 Seniorpartner
- Mitglied des Fachausschusses der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Zulassung zur
Fachanwaltschaft im Familienrecht seit 1997
- Deutscher Anwalt Verein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Deutscher Familiengerichtstag, Anwaltunion Fachanwälte
Ehrenämter: Vizepräsident des Präsidiums der Anwaltunion Fachanwälte







