Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht

Rechtsanwalt Peter Leßmann

Peter Leßmann

  • 1942 geboren
  • verheiratet, 3 volljährige Kinder
  • Jura-Studium mit Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft im Max-Planck-Institut für internationales Privatrecht in Hamburg
  • Anschließend Referendariat in Hamburg und 1972 Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Schneider Stein. Seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig
  • Zulassung beim Hanseatischen OLG 1977
  • Seit 1974 Sozius der Kanzlei Schneider Stein & Partner
  • seit 2000 Seniorpartner
  • Mitglied des Fachausschusses der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Zulassung zur
    Fachanwaltschaft im Familienrecht seit 1997
Mitgliedschaften:
Mitglied der Anwaltunion Fachanwälte
  • Deutscher Anwalt Verein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Deutscher Familiengerichtstag, Anwaltunion Fachanwälte
Ehrenämter: Vizepräsident des Präsidiums der Anwaltunion Fachanwälte